Pressemitteilung | Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.

Paritätischer Wohlfahrtsverband fordert Bundesrats-Zustimmung zum Gleichstellungsgesetz

(Frankfurt) - Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert den Bundesrat auf, seine kritische Haltung zum Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen zu überprüfen. Das Gesetz, über das am 28. Februar 2002 im Bundestag abschließend beraten wird, ist aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbands ein dringend notwendiger Schritt, um behinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in unserer Gesellschaft zu ermöglichen.

Der nun dem Bundestag vorliegende Gesetzesentwurf sei ein Kompromissvorschlag, der sehr weitgehend auf die Kritik der Bundesländer eingehe, betont Barbara Stolterfoht, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, unter dessen Dach 80 bundesweite Organisationen der Behindertenhilfe und der Gesundheitsselbsthilfe organisiert sind.

Barbara Stolterfoht: "Unsere Gesellschaft kann es sich nicht leisten, behinderte Menschen weiterhin auszugrenzen, weil beispielsweise die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden Geld kostet."

Ziel müsse es sein, den Anspruch der Barrierefreiheit möglichst umfassend in Gesetzen und Verordnungen festzuschreiben. Eine besondere Bedeutung komme dabei der im Gleichstellungsgesetz vorgesehenen Stärkung der Position von Menschen mit Behinderung zu. Diese sollen das Recht erhalten, selbst mit Wirtschafts- und Unternehmensverbänden zu verhandeln, wie und wann die Barrierefreiheit erreicht werden muss.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. - Heinrich-Hoffmann-Str. 3 60528 Frankfurt Telefon: 069/67060 Telefax: 069/67062 04

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