Pressemitteilung | Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.

PARITÄTISCHER fordert Nachbesserung bei bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter

(Bonn) - Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband appelliert an Bundesarbeitsminister Walter Riester, seine Pläne für eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nachzubessern. "Grundsätzlich hat die Bundesregierung den richtigen Kurs im Kampf gegen verschämte Armut eingeschlagen", betont Barbara Stolterfoht, Vorsitzende des PARITÄTISCHEN Gesamtverbands. "Vielen alten Menschen kann durch das im Rahmen der Rentenreform geplante Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung der Gang zum Sozialamt erspart werden."
175.000 ältere Menschen erhalten derzeit Hilfe zum Lebensunterhalt. Nach Schätzungen des PARITÄTISCHEN machen aber bis zu 350.000 ältere Menschen ihre Ansprüche nicht geltend und leben in verschämter Armut. Sie empfinden den Gang zum Sozialamt als entwürdigend und fürchten, dass ihre Kinder gezwungen werden, ihre finanziellen Verhältnisse offen zu legen und ihre Eltern gegebenenfalls zu unterstützen.

Der PARITÄTISCHE erkennt an, dass dieser Missstand mit dem Grundsicherungsgesetz beseitigt werden soll. Das gute Ziel strebt Riester jedoch mit kontraproduktiven Mitteln an. So werden alte oder erwerbsunfähige behinderte Menschen, die mit Angehörigen in einem Haushalt leben, in vielen Fällen von der Grundsicherung ausgeschlossen. Sie erhalten diese Leistung nur, wenn die Prüfung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse ihrer Angehörigen eine Bedürftigkeit ergibt.

"Wer mit einem behinderten Familienmitglied oder einem alten Elternteil zusammen wohnt, darf nicht schlechter gestellt werden, als wenn die betroffene Person alleine oder in einem Heim lebt", fordert Barbara Stolterfoht.
Der vorgesehene Grundsicherungsbetrag ist zudem zu niedrig. Er beträgt 115 Prozent des Sozialhilfe-Regelsatzes und soll die Beantragung einmaliger Leistungen bei den Sozialämtern vermeiden. "Hierzu ist mindestens ein Grundsicherungsbetrag von 120 Prozent erforderlich", betont Stolterfoht.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. - Heinrich-Hoffmann-Str. 3 60528 Frankfurt Telefon: 069/67060 Telefax: 069/67062 04

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