Paritätischer begrüßt Bundesratsbeschluss zum Gewalthilfegesetz: Gewaltbetroffene Frauen erhalten einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung
(Stuttgart) - Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat dem Gewalthilfegesetz zugestimmt. Es sieht ab 2032 für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe vor. Das ist ein Meilenstein in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, erklärt der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. Die Verfügbarkeit von Frauenhausplätzen und Frauenberatungsstellen im Land werde somit zur Pflicht und die Finanzierung aus Freiwilligkeitsleistungen der Kommunen geholt. Laut Kriminalstatistik 2023 wurden 16.400 Frauen in Baden-Württemberg Opfer von häuslicher Gewalt, so der Verband.
„Mit der Einführung des Gesetzes stehen die Länder in der Pflicht, ein verlässliches, bedarfsgerechtes und solide finanziertes Hilfesystem bis 2032 auszubauen und bereitzustellen. Der Bund beteiligt sich an den Kosten bis ins Jahr 2036 mit insgesamt rund 2,6 Mrd. Euro. Für Baden-Württemberg bedeutet das ein entschlossener Ausbau an Beratungsstellen und Frauenhausplätzen in den nächsten Jahren. Jede Frau soll Schutz und Beratung finden, wenn sie dies braucht. Keine darf mehr wegen Überlastung des Hilfesystems abgewiesen werden“, betont Dr. Katrin Lehmann, Referentin für Frauen und Mädchen beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. Mit dem Gewalthilfegesetz sei auch den Finanzierungsstreitigkeiten für einen Aufenthalt im Frauenhaus ein Ende bereitet. Künftig müssten allen Frauen kostenfrei Beratung und Schutz zur Verfügung stehen. Das sei aktuell keine Selbstverständlichkeit. Für manche Frauen gebe es keinen Kostenträger, der den Aufenthalt im Frauenhaus übernehmen werde. Oder die Kommunen stritten über die Zuständigkeit, wer den Frauenhausaufenthalt finanzieren müsse. Das dauere häufig Jahre und gehe nicht selten zu finanziellen Lasten der Frauenhäuser aus. „Es ist hoch anzuerkennen, dass der Bund 2,6 Mrd bereitstellt. Er sollte sich jedoch auch nach 2036 an den laufenden Kosten eines gewachsenen Hilfesystems beteiligen“, so Dr. Lehmann.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg ist einer der sechs anerkannten Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Er ist konfessionell, weltanschaulich und parteipolitisch unabhängig. Er steht für Solidarität, soziale Gerechtigkeit und Teilhabe und wendet sich gegen jegliche Form sozialer Ausgrenzung. Ihm sind in Baden-Württemberg ca. 930 selbständige Mitgliedsorganisationen mit insgesamt rund 2.000 sozialen Diensten und Einrichtungen angeschlossen sowie rund 50.000 freiwillig Engagierte und 80.000 Hauptamtliche. Ihm gehören 22 Frauenhäuser sowie rund 50 Beratungsstellen für von Gewalt betroffene Frauen in Baden-Württemberg an. Der Paritätische fordert auf Bundes- und Landesebene seit vielen Jahren einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und eine einzelfallunabhängige institutionelle Förderung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen. Diese Forderungen werden nun Realität. Weitere Informationen unter www.paritaet-bw.de
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