Pressemitteilung | Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.

Paritätischer begrüßt Behindertenrechtsreform der Bundesregierung

(Frankfurt) - Die gestern im Bundeskabinett beschlossene Reform des Behindertenrechts in einem Sozialgesetzbuch IX wird vom Paritätischen Wohlfahrtsverband grundsätzlich begrüßt. Aus Sicht des Verbandes kommt diesem Gesetzgebungsverfahren eine besondere Bedeutung zu, da der jetzt vorliegenden Gesetzentwurf endlich viele langjährig kritisierte Probleme im Rehabilitationsrecht angeht und löst.

"Die zahlreichen bis zur letzten Minute geführten Gespräche mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Behinderten und dem für das Sozialgesetzbuch IX zuständigen Vertretern des Bundesministerium für Arbeit haben sich im Interesse der Menschen mit Behinderung gelohnt. Viele unserer Anregungen finden sich im Gesetzentwurf wieder" kommentierte die Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Barbara Stolterfoht, das nun vorliegende Ergebnis der bisherigen Beratungen.

Ein begrüßenswertes Element des Gesetzeswerkes hob Stolterfoht besonders hervor: Die zwingende Verpflichtung der Rehabilitationsträger zur Zusammenarbeit und gemeinsamen Entscheidung sei der Einstieg in personenzentrierte Reha-Leistungen. Dies bedeute nicht nur mehr Lebensqualität für die Betroffenen, sondern auch ein wichtiges Element der notwendigen Sozialstaatsreform.

Mit dem SGB IX wird u. a. ein einheitlicher Behindertenbegriff ins Sozialrecht eingeführt, der dazu beiträgt, dass bislang bestehende Ungleichbehandlungen von Menschen mit Behinderungen im Sozialrecht abgebaut werden. Gemeinsame Servicestellen der Reha-Träger zur Beratung der Betroffenen sollen flächendeckend entstehen, damit zukünftig die Entscheidungen über die Rehabilitation chronisch kranker und behinderter Menschen orts- und zeitnah gefällt werden können.

Bedauern äußert der Paritätische Wohlfahrtsverband allerdings darüber, dass sich die Bundesregierung offensichtlich nicht dazu durchringen kann, insbesondere die Leistungen für Menschen mit sehr schweren Behinderungen von lebenslanger Zuzahlung zu befreien.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. - Heinrich-Hoffmann-Str. 3 60528 Frankfurt Telefon: 069/67060 Telefax: 069/67062 04

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