Pressemitteilung | Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.

Paritätischer begrüßt Behindertenrechtsreform

(Bonn) - Die am vergangenen Freitag im Bundestag beschlossene Reform des Behindertenrechts in einem Sozialgesetzbuch IX wird vom Paritätischen Wohlfahrtsverband außerordentlich begrüßt. Aus Sicht des Verbandes kommt diesem Gesetz eine besondere Bedeutung zu, da es jetzt endlich viele langjährig kritisierte Probleme im Rehabilitationsrecht angeht und löst.

"Die zahlreichen bis zur letzten Minute geführten Gespräche mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Behinderten und den für das Sozialgesetzbuch IX zuständigen Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit haben sich im Interesse der Menschen mit Behinderung gelohnt. Viele unserer Anregungen finden sich im Gesetzentwurf wieder" kommentierte die Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Barbara Stolterfoht, die Verabschiedung des lang umkämpften Gesetzeswerks.

Ein begrüßenswertes Element des Gesetzeswerkes hob Stolterfoht besonders hervor: Die zwingende Verpflichtung der Rehabilitationsträger zur Zusammenarbeit und gemeinsamen Entscheidung sei der Einstieg in personenzentrierte Reha-Leistungen. Dies bedeute nicht nur mehr Lebensqualität für die Betroffenen, sondern auch ein wichtiges Element der notwendigen Sozialstaatsreform.

Gemeinsame Servicestellen der Reha-Träger zur Beratung der Betroffenen sollen flächendeckend entstehen, damit zukünftig die Entscheidungen über die Rehabilitation chronisch kranker und behinderter Menschen orts- und zeitnah gefällt werden können.

Ein weiterer wesentlicher Fortschritt betrifft die Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen: Der Verzicht auf die jährlich wiederkehrenden Bedürftigkeitsprüfungen, die sowohl behinderte Menschen selbst als auch ihre Eltern über sich ergehen lassen mussten, ist nach Ansicht des Verbandes eine große Erleichterung: Eltern, deren erwachsene Kinder in einem Heim leben, müssen sich künftig nur noch mit 50 Mark am Unterhalt ihrer behinderten erwachsenen Kinder beteiligen, anstatt wie bisher zum Teil bis ins Rentenalter erhebliche Unterhaltszahlungen zu leisten. Diese Unterhaltspflicht hat Eltern behinderter Kinder gegenüber Eltern nicht behinderter Kinder massiv finanziell benachteiligt. Außerdem müssen Mitarbeiter in Werkstätten für Behinderte nicht mehr für ihren Arbeitsplatz bezahlen. Sie erhalten darüber hinaus ein zusätzliches "Arbeitsförderungsgeld" von 50 Mark auf ihren ohnehin dürftigen Monatslohn von durchschnittlich 265 Mark.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. - Heinrich-Hoffmann-Str. 3 60528 Frankfurt Telefon: 069/67060 Telefax: 069/67062 04

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