PAR-Richtlinie: Wie können Praxen die neuen Leistungen abrechnen? / 2. Teil des KZBV-Videoprojekts gestartet
(Berlin) - Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat heute den 2. Teil ihres dreiteiligen Videoprojektes zum Inkrafttreten der neuen Parodontits-Richtlinie gestartet. Nachdem vor einigen Tagen bereits mit einem ersten Video die neue Behandlungsstrecke und ihre Entstehung sowie zentrale standespolitische und wissenschaftliche Hintergründe vorgestellt wurden, geht der zweite Film für Zahnarztpraxen nun detailliert auf konkrete Abrechnungsmodalitäten ein. Das Video kann ab sofort über die Website und die Social-Media-Kanäle der KZBV bei Youtube, Facebook und Twitter abgerufen werden.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV, und Martin Hendges, stellv. Vorsitzender des Vorstands, erläutern Schritt für Schritt die entsprechenden BEMA-Positionen, Formulare sowie die Beantragung, Bewertung und Abrechnung der neuen PAR-Leistungen inklusive entsprechender Übergangsregelungen für Behandlungen, die vor dem 1. Juli - dem Datum des Inkrafttretens der neuen Richtlinie - begonnen wurden.
Das neue Erklärvideo dient vor allem der Information von behandelnden Zahnärztinnen, Zahnärzten und ihren Teams. Zugleich soll der Film eine inhaltliche Vorbereitung von Versorgungsangeboten ermöglichen und aktuelle Fortbildungsveranstaltungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen begleiten und ergänzen.
Mit der Bewertung der neuen Leistungen wird die Parodontaltherapie nachhaltig in der Versorgung verankert und angemessen honoriert. Insgesamt erfährt die gesamte Behandlungsstrecke, zu der jetzt auch Elemente wie die Unterstützende Parodontitistherapie (UPT), die Evaluation und Gesprächsleistungen zählen, in der Praxis eine deutliche Aufwertung. Ziel des Berufsstandes ist es, die hohe Parodontitislast in Deutschland dauerhaft zu senken.
Die KZBV hatte unmittelbar nach Umsetzung der neuen PAR-Richtlinie im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss aufgenommen, um Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbestimmungen im BEMA zu konsentieren und betriebswirtschaftlich stimmige Bewertungen durchzusetzen.
Teil 3 des PAR-Videoprojekts folgt in den nächsten Wochen. Dabei stehen dann die Leistungen zur PAR-Behandlung vulnerabler Gruppen nach § 22a SGB V im Fokus. Bei diesen Leistungen aus Teil 4 des BEMA wird in einer modifizierten PAR-Behandlungsstrecke zurückgegriffen. Die Bewertung und Abrechnung sind ebenso Themen des 3. Films, wie auch der niederschwellige und bürokratiearme Zugang zu diesen Leistungen.
Hintergrund: Die neue PAR-Richtlinie
Die systematische Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis steht ab dem 1. Juli vor einem grundlegenden Neuanfang: Zu diesem Datum treten die neue Parodontitis-Richtlinie, Ergänzungen der Behandlungsrichtlinie wie der Parodontale Screening-Index und auch die Richtlinie für die PAR-Behandlung vulnerabler Gruppen nach § 22a SGB V in Kraft. Gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten können dann umfassend und dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechend versorgt werden. Um diesen Meilenstein in der Versorgung zu erreichen, hatte die KZBV intensive, fachliche Beratungen und Verhandlungen geführt - zunächst über mehrere Jahre im G-BA zu den Inhalten der Richtlinie und anschließend im Bewertungsausschuss zu den Details einzelner Leistungen und deren Vergütung für die Vertragszahnärzteschaft.
Quelle und Kontaktadresse:
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
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Telefon: (030) 280179-0, Fax: (030) 280179-20
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