Pressemitteilung | k.A.

Panikmache beim bevorstehenden Euroumtausch

(Dieburg) - Die Euro-Bargeldeinführung zum 1.Januar 2002 ist nicht nur eine enorme logistische Aufgabe. Schätzungen gehen davon aus, dass bundesweit etwa 98.500 Tonnen DM-Münzen zurückfließen und ca. 71.500 Tonnen Euro-Münzen ausgegeben werden. Sie bringt auch Schwarzgeldbesitzer unter Druck.

Hauptsächlich durch reißerische Berichte in den Medien wird eine Panikmache unter Anlegern erzeugt, stellt der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Rüdiger Spormann (40212 Düsseldorf, Königsallee 30, Telefon: 0211-865000) im Gespräch mit dem BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) fest.

Rechtsanwalt Spormann weist darauf hin, dass das Sparguthaben eines jeden deutschen Sparers automatisch auf „Euro“ umgestellt wird, auch wenn es in bekannten „Steuerfluchtländern“ etwa Luxemburg oder der Schweiz angelegt ist. Das gilt natürlich auch für „Schwarzgeld“, also für an sich steuerbare Einkünfte, die dem deutschen Fiskus gegenüber aber verborgen wurden. Eine größere Angst vor Entdeckung als zu DM-Zeiten wäre hinsichtlich dieser Konten jedenfalls in nächster Zeit absolut unbegründet, argumentiert der Strafrechtler Spormann.

Anders verhält es sich allerdings bei sogenannten Schwarzgeldbeträgen, die in bar etwa in einem ausländischen Schliessfach verwahrt werden. Hier droht bei einem Versuch, das Geld zu Umtauschzwecken nach Deutschland zurückzuholen, Gefahr der Entdeckung in gleich zweifacher Hinsicht warnt Rechtsanwalt Spormann:

Zum einen müssen mitgeführte Bargeldbeträge ab 30.000 DM bei einer Einreise nach Deutschland angezeigt werden. Wer diese Anzeige unterlässt, aber mit entsprechenden Beträgen ertappt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Finanzverwaltungsgesetz, die mit einer Geldbusse bis zur Höhe des mitgeführten Betrages geahndet werden kann. Zudem erfährt mit tödlicher Sicherheit das Wohnsitzfinanzamt von den eingeführten Beträgen und wird ein Steuerstrafverfahren einleiten, wenn die Herkunft des Vermögens aus versteuerten Beträgen nicht nachvollziehbar erscheint.

Zum anderen löst die Einzahlung von Bargeld ab 30.000 DM bei einem deutschen Kreditinstitut zwangsläufig eine Meldung nach dem Geldwäschegesetz aus. Auch dann droht die Gefahr einer Entdeckung angesparter Schwarzgeldbeträge.

In der Zusammenfassung macht Rechtsanwalt Spormann noch einmal deutlich:

1. Die Euro-Einführung ändert nichts für Anleger, die ihr Geld auf in- oder ausländischen Konten angelegt haben.

2. Nur wer unversteuerte Geldbeträge ("Schwarzgeld") im In- oder Ausland bar verwahrt hat, kann im Hinblick auf die Euro-Umstellung besondere Probleme bekommen.

Ein gefundenes Fressen ist die Euro-Umstellung für windige Vermittler warnt der BSZ® e.V. Denn die betrogenen Schwarzgeld-Besitzer laufen fast nie zur Polizei, wenn das Geld weg ist.

Man kann bei der Euro-Umstellung aber auch mit Pfennigen zum Millionär werden. Das hat ein Aachener Mathematik-Professor errechnet. Wie das funktioniert, erfahren Sie per Faxabruf unter der Nummer : 0190-824196049 (3,63DM/Min. 1 Seite)

Der BDF Bund deutscher Fachanwälte im BSZ® e.V. rät dringend bei „externen Finanzplatzüberlegungen“ oder „Euro-Umtauschbeschwerden“ immer einen deutschen Fachanwalt für Steuerrecht bzw. internationales Steuerrecht einzubeziehen. Ist die Eurofalle schon zugeschnappt, dannsollte man unbedingt einen Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren.

Quelle und Kontaktadresse:
BDF Bund deutscher Fachanwälte im BSZ e.V. Groß-Zimmerer-Str. 36a 64807 Dieburg Telefon: 06071/823780 Telefax: 06071/23295

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