Panikkündigungen durch Apothekenleiter / Bereits zahlreiche Kündigungen aufgrund des beschlossenen Gesetzes ausgesprochen / BVA prüft Rechtmäßigkeit der Kündigungen
(Hamburg) - In den öffentlichen Apotheken steigt seit dem Bekannt werden der Vorschläge zum Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG) die Zahl der Kündigungen stark an. Dies teilte die Rechtsabteilung des Bundesverbandes der Angestellten in Apotheken (BVA) anlässlich der Herbstsitzung in Hannover mit. In der Regel werden diese Kündigungen mit dem am Freitag vom Bundestag verabschiedeten Gesetz begründet, dessen Folgen in Apotheken jedoch frühestens zum 1. Januar zu spüren sein werden.
Es wird von uns im Einzelfall geprüft, ob diese Kündigungen und Änderungskündigungen rechtmäßig sind, da betriebsbedingte Kündigungen in der derzeitigen Situation jeder Grundlage entbehren. Außerdem werden die BVA-Mitglieder dahingehend informiert, alle jetzt ausgesprochenen Kündigungen in der Rechtsabteilung zu melden, damit kurzfristig ein Überblick über die Situation möglich ist. Zudem die Gefahr besteht, dass viele der jetzt gekündigten MitarbeiterInnen den Apothekenbereich auf Dauer verlassen und damit verloren gehen. Derzeit arbeiten in den rund 21.500 Apotheken etwa 115.000 Angestellte; bei Inkrafttreten des Gesetzes wird prognostiziert, dass etwa jeder fünfte Apothekenangestellte seinen Arbeitsplatz verlieren wird.
Der BVA appelliert an alle Apothekerleiter, in der derzeitigen Situation Ruhe zu bewahren und die anstehenden Probleme mit allen MitarbeiterInnen zu lösen. Es ist nicht einzusehen, dass in einem Jahr, in dem immer noch deutliche Umsatzzuwächse in Apotheken zu verzeichnen sind, bereits im Vorgriff auf ein noch nicht in Kraft getretenes Gesetz MitarbeiterInnen entlassen werden!
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Angestellten in Apotheken (BVA)
Deichstr. 19
20459 Hamburg
Telefon: 040/363829
Telefax: 040/363058