Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Ost-Oberbürgermeister wollen Nachbesserung bei Grundsicherung

(Berlin) - Die Oberbürgermeister der ostdeutschen Städte haben Bund und Länder aufgefordert, die besondere finanzielle Unterstützung der neuen Länder mit einem Solidarpakt II ab dem Jahr 2005 „in angemessener Höhe“ fortzusetzen. In ihrer Frühjahrssitzung stellte die Oberbürgermeister-Konferenz Ost des Deutschen Städtetages heute in Görlitz fest, dass vor allem bei der Infrastruktur in den Städten der neuen Länder weiterhin ein besonderer Nachholbedarf bestehe. Das gelte besonders für Straßen, Brücken, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Öffentlichen Personennahverkehr, aber zum Teil auch für die kommunalen Gebäude.

Die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte schlossen sich dem Votum der neuen Länder an, den Solidarpakt nach 2004 in einer Größenordnung von etwa 300 Milliarden Mark fortzusetzen. Sie verwiesen auf die Gutachten von fünf Wirtschaftsforschungsinstituten im Auftrag der neuen Länder, die vor allem einen hohen Nachholbedarf für die kommunale Infrastruktur belegen.

„In unseren Städten ist seit 1990 viel erreicht worden. Die Städte in den neuen Ländern sind bunter, vielfältiger und individueller geworden. Dennoch hängen wir nach wie vor am Tropf der Länder, die eigenständige Finanzkraft aus Steuereinnahmen ist nach wie vor gering, der Investitionsbedarf dagegen sehr groߓ, erklärte der Oberbürgermeister von Görlitz, Prof. Dr. Rolf Karbaum, nach der Konferenz.

Karbaum verwies auf den besorgniserregenden Verfall der kommunalen Investitionen. Sie gingen in den Kommunen der neuen Länder im Jahr 2000 um 6,7 Prozent zurück und werden in 2001 voraussichtlich um weitere acht Prozent auf 10,3 Milliarden Mark sinken. 1992 betrugen sie noch 18,68 Milliarden Mark.

In der Diskussion der Ost-Oberbürgermeister spielte auch die schwierige finanzielle Lage von Städten in den alten Ländern eine Rolle. Es bestand Konsens, dass für den Solidarpakt II zu prüfen sei, ob die Kriterien für die Inanspruchnahme der Solidarpakt-Mittel auch der hochgradig defizitären Haushaltslage von Städten in strukturschwachen Regionen der alten Länder Rechnung tragen können.

In der Frage einer Grundsicherung für Rentner mahnten die Oberbürgermeister die Bundesregierung, die Finanzierung dieser neuen Sozialleistung im laufenden Verfahren im Vermittlungsausschuss voll zu sichern. „Eine Grundsicherung ist notwendig, stellt jedoch eindeutig eine Aufgabe des Bundes und nicht der Kommunen dar. Es kann zweckmäßig sein, dass die Kommunen wegen der notwendigen Ortsnähe das Grundsicherungsgesetz ausführen. Dann haben sie aber Anspruch auf den vollen finanziellen Ausgleich der Kosten“, erklärte der Sozialdezernent des Deutschen Städtetages, Dr. Manfred Wienand.

Nach Schätzungen der kommunalen Spitzenverbände sind durch die Grundsicherung Kosten von bis zu zwei Milliarden Mark für die Kommunen zu befürchten. Der Bund hat bisher lediglich den Ländern einen Ausgleich von 600 Millionen Mark angeboten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag Straße des 17. Juni 112 10623 Berlin Telefon: 030/377110 Telefax: 030/37711999

NEWS TEILEN: