Orkanböen und Hochwasser bedrohen Deutschland / BdV erklärt, welche Versicherungen bei Sturmschäden zahlen
(Henstedt-Ulzburg) - Große Teile Deutschlands werden am kommenden Wochenende von dem Orkantief "Christian" heimgesucht, so die Wettervorhersage. Sturmböen mit bis zu 120 Stundenkilometern sind zu erwarten. Dazu kommt außerdem heftiger Regen, der die ohnehin schon sehr hohen Flusspegel weiter gefährlich ansteigen lässt - Hochwaser droht. Weniger Sorgen muss sich derjenige machen, der sein Hab und Gut über eine Hausrat- und Wohngebäudeversicherung versichert hat. Denn die zahlt in der Regel bei Sturmschäden. Nicht automatisch mit versichert sind jedoch Schäden durch Hochwasser aufgrund von Starkregen. Hierzu muss eine separate Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Weitere Informationen stellt der Bund der Versicherten e. V. auf seiner Homepage zur Verfügung oder individuell seinen Mitgliedern.
Hat Sturm mit einer Windstärke von mindestens 8 zu einem Schaden am Haus oder Hausrat geführt, ist dieser über die Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung abgesichert. Die Gebäudeversicherung zahlt Schäden am Haus durch umgefallene Bäume oder abgedeckte Dächer. Sie zahlt auch Folgeschäden, wenn durch das beschädigte Dach Regen eindringt und Wände oder Fußböden beschädigt werden. Die Hausratversicherung übernimmt dagegen Schäden an allen beweglichen Sachen wie Möbel, Kleidungsstücke oder auch Vorräte.
Für Schäden durch Hochwasser oder Witterungsniederschläge kommt jedoch weder die Hausrat- noch die Wohngebäudeversicherung auf. Insofern sind "vollgelaufene Keller" mit teilweise erheblichen Folgeschäden für Haus und Hausrat nicht versichert. Hiervor schützt nur eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf sogenannte Elementarschäden. Aber nicht jeder kann eine solche Versicherung abschließen. Deshalb setzt sich der BdV für eine Elementarschaden-Versicherungspflicht ein.
Im Bereich der Autoversicherung sind Sturm- und Hagelschäden nur dann versichert, wenn eine Teilkaskoversicherung besteht. Dadurch ist auch das Risiko Überschwemmung mitversichert.
Im Schadensfall gibt es einiges zu beachten: So muss der Versicherer unverzüglich informiert werden. Zur Dokumentierung sollten Fotos gemacht und eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände erstellt werden.
Weitere Tipps und Hinweise können dem Merkblatt "Unwetter" entnommen werden. Das Merkblatt kann unter http://www.bundderversicherten.de/sontiges/versicherungen-unwetter heruntergeladen werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV)
Pressestelle
Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg
Telefon: (04193) 99040, Fax: (04193) 94221
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