Organspende: BDH begrüßt Vorstoß zur Widerspruchslösung (#widerspruchslösung)
(Bonn) - Der BDH Bundesverband Rehabilitation e.V. begrüßt den Vorstoß des Bundesgesundheitsministers zur Einsetzung einer Widerspruchslösung bei der generellen Regelung von Organspenden. Dazu erklärt die Bundesvorsitzende des Verbands, Ilse Müller:
"Der Problemkomplex der Organspende muss stärker in das öffentliche Bewusstsein rücken. Es handelt sich hierbei um ist eine Frage von höchster ethischer Brisanz. Gelingt es, die Organspendebereitschaft generell zu erhöhen, beleben wir ein zentrales Element gelebter Solidarität unter den Menschen, die naturgemäß den Gedanken an schwere gesundheitliche Schicksalsschläge in ihrem Alltag ausblenden. Aus diesem Grund kommen wir mit der bislang geltenden Einspruchslösung auch nicht vom Fleck und es warten 10.000 Menschen auf Spenderorgane. Es muss uns gelingen, die Zahl der Organspenden deutlich zu erhöhen und gleichzeitig das Recht auf körperliche Selbstbestimmung nicht zu beschneiden. Diese komplizierte Synthese leistet die Widerspruchslösung, bei der jeder im Falle des Hirntods als Organspender gilt, es sei denn, er hatte zu Lebzeiten widersprochen.
Die Widerspruchslösung wird sich langfristig in Europa durchsetzen. Sie gilt bereits heute in 18 Ländern als Standard. Das Beispiel Spaniens zeigt, dass die Widerspruchslösung der richtige Weg ist, die Zahl der Organspenden wirksam und dauerhaft anzuheben und so schwerstkranken Menschen mit lebenswichtigen Transplantationen zu helfen."
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(BDH) Bundesverband Rehabilitation e.V.
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