Pressemitteilung | Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC)

Organisation der Buchführung / Wirtschaft leidet unter berufsrechtlichen Schranken

(Bonn) - Die Wirtschaft unternimmt enorme Anstrengungen, um die Finanzkrise zu überwinden. Kleine und mittelständische Unternehmen sind auf die Unterstützung durch Fachkräfte des Rechnungswesens angewiesen. Selbstständige Bilanzbuchhalter und Controller übernehmen wichtige Aufgaben im Bereich der Buchführung, der Kosten- und Leistungsrechnung und im Controlling. Allerdings gelten für diese Berufsgruppen enge berufsrechtliche Schranken und sie dürfen nur bedingt mit Steuerberatern zusammenarbeiten. Dabei werden wechselseitig viele Kooperationen angestrebt. Doch welche Form der Zusammenarbeit ist zulässig, und welche nicht? Mit dieser Frage beschäftigen sich regelmäßig deutsche Gerichte.

Ein aktuelles Urteil hat Signalcharakter für die gesamte Branche: Das Oberlandesgericht Celle (Az. StO 1/10) weist eine Klage der zuständigen Steuerberaterkammer gegen den gemeinsamen Internetauftritt einer Steuerberatergesellschaft und eines Gewerbebetriebs ab. Die Richter sehen darin weder berufswidrige Werbung, noch eine unzulässige Kooperation. Wenn die Eigenständigkeit der Partner erkennbar bleibt, ist eine Zusammenarbeit unter den verschiedenen Berufsgruppen zulässig.

Nach Einschätzung des Bundesverbandes der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC) gibt es deutschlandweit rund 18.000 Fälle der Zusammenarbeit im Finanz- und Rechnungswesen. Eine Vielzahl selbstständiger Bilanzbuchhalter kooperiert eng mit Steuerkanzleien. Noch gibt es keine gefestigte und einheitliche Rechtsprechung. "Das Berufsrecht der Steuerberater verstößt nach Ansicht verschiedener Gericht in wesentlichen Teilen gegen Artikel 12 des Grundgesetzes. Die Bundessteuerberaterkammer hat dazu jetzt endlich reagiert und Änderungen im Berufsrecht angekündigt. Bis zu einem abschließenden Urteil werden die Berufsgruppen im Finanz- und Rechnungswesen ihre Zusammenarbeit aber weiterhin nur vorsichtig vorantreiben können", kommentiert Rechtsanwalt Dr. K. Jan Schiffer, Bonn, Mitglied im Beirat des BVBC. "Aus Rechtsunsicherheit bleiben viele Potenziale einer Zusammenarbeit ungenutzt." Viele Fachkräfte scheuen sich noch, nachhaltige Formen und Strukturen einer Zusammenarbeit aufzubauen.

Nach Ansicht des BVBC sind die Leidtragenden letztlich die Steuerpflichtigen. Von einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften würden nach Ansicht des Verbandes Unternehmen wie Verbraucher enorm profitieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC) Pressestelle Am Propsthof 15-17, 53121 Bonn Telefon: (0228) 963930, Telefax: (0228) 9639314

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