Pressemitteilung | k.A.

Ordinationszuschlag für ambulante fachärztliche Behandlungen gefordert

(Berlin) - "Die nach den Landtagswahlen begonnene Debatte zur Gesundheitsreform zeigt eine völlige Konzeptionslosigkeit, die Vorschläge zur Finanzierung sind nichts als die üblichen Ladenhüter, eine grundlegende Neuordnung ist nicht zu erkennen. Zur Besserung der chronischen Unterfinanzierung, insbesondere im ambulanten Bereich, sollte neben der schon vom Hausarztverband vorgeschlagenen Grundpauschale von 75 Euro für Hausärzte für den Facharztbereich auch ein zusätzlicher Ordinationszuschlag eingeführt werden, um die weitere finanzielle Auszehrung zu beenden", empfiehlt der stellvertretende Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Dr. Hans-Martin Hübner.

"Tatsächlich werden etwa ein Drittel der Leistungen umsonst erbracht, die wirtschaftliche Grundlage wird zunehmend den Praxen entzogen, damit muss Schluss sein! Es kann nicht sein, dass die Krankenkassen einen Komplettservice anbieten, aber nicht komplett bezahlen wollen. Deshalb sollte für die nächsten drei bis fünf Jahre als Übergangslösung ein zusätzlicher Ordinationszuschlag von 20 bis 30 Euro pro Quartal und aufgesuchte Facharztgruppe eingeführt werden. Die Einzelleistungsvergütungen für fachspezifische Leistungen würden bis zur Neuregelung einer verbindlichen Gebührenordnung beibehalten werden. Somit könnte zumindest ein Teil des von den Krankenkassen verweigerten Honorars wieder ins System kommen. Man hätte dann ausreichend Zeit gewonnen, um die Finanzierung umzustellen und die zunehmende Gefahr des Praxissterbens wäre teilweise abgewendet", so Dr. Hübner abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands e.V. Klaus Greppmeir, Leiter, Pressestelle Belfortstr. 9, 50668 Köln Telefon: (0221) 9730050, Telefax: (0221) 7391239

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