Opfer von Internet-Mobbing rechtlich besser schützen / Philologenverband fordert Änderung des Telemediengesetzes
(Berlin) - Im Zusammenhang mit dem drastischen Anstieg massiver Vorfälle von Internet-Mobbing gegen Lehrer fordert der Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Heinz-Peter Meidinger, eine umfassende Nachbesserung des erst am 1. März 2007 in Kraft getretenen Telemediengesetzes (TMG).
Die Anbieter- oder Mitstörerhaftung ist im neuen TMG völlig unbefriedigend geregelt. Nach wie vor ist es so, dass Dienstanbieter wie Youtube.com und andere für die Einstellung fremder Inhalte wie Hinrichtungsvideos von Lehrern auf ihren Plattformen nicht verantwortlich gemacht werden können (§ 9 TMG). Damit liegt der Schwarze Peter bei den Opfern, die selbst gegen die ihnen unbekannten Täter juristisch vorgehen müssen. Das ist nicht hinnehmbar, so der DPhV-Chef.
Meidinger verwies darauf, dass es die E-Commerce- und Urheberrichtlinien der Europäischen Union den Mitgliedsstaaten durchaus erlaubten, von den Dienstanbietern eine besondere Sorgfalts- und Überwachungspflicht zu verlangen, um bestimmte Arten rechtswidrigerer Tätigkeiten aufzudecken und zu verhindern. Solche Regelungen fehlten gänzlich jedoch im bundesdeutschen Telemediengesetz.
Überdies kritisierte der Lehrerverbandsvorsitzende, dass das neue Telemediengesetz zu stark auf die Bedürfnisse von Unternehmen und von Urheberrechtsinhabern zugeschnitten worden sei und zu wenig auf den Schutz von Privatpersonen. Neben Strafverfolgungsbehörden haben inzwischen selbst Unternehmen einen direkten Anspruch auf die Herausgabe von Daten bei Dienstanbietern wie Youtube. Nicht jedoch z.B. die von Diffamierung betroffenen Lehrerinnen und Lehrer. Diese müssten erst Strafanzeige stellen, der Weg zur schulinternen pädagogischen Lösung sei so vielfach versperrt.
Meidinger forderte Bundestag und Bundesrat auf, möglichst schnell eine Novellierung des TMG in Angriff zu nehmen.
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