Onlinezugangsgesetz gibt Verwaltungsdigitalisierung neue Impulse
(Berlin) - Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung am 23. Februar 2024 im Bundestag erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
"Die Digitalisierung der Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen erhält durch die Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) neue Impulse. Das ist ein wichtiges Signal für Handwerksbetriebe, die auf eine bürokratiearme und effiziente Kommunikation mit Behörden angewiesen sind. Es ist zudem richtig, dass Bund und Länder derzeit eine Rahmenarchitektur für die zukünftige OZG-Umsetzung erarbeiten. Diese Architekturvorgaben sowie die Entscheidung, zukünftig im Regelfall Open-Source-Software und offene Schnittstellenstandards bei der Verwaltungsdigitalisierung zu verwenden, wird zu leistungsfähigeren digitalen Verwaltungsangeboten führen.
Verfehlt ist indes der Ansatz, unternehmensbezogene Verwaltungsleistungen künftig im Regelfall nur noch digital anbieten zu wollen. Die Aufrechterhaltung eines Multikanalzugangs für wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistungen ist für Handwerksbetriebe gerade im Existenzgründungsbereich sinnvoll, da hier häufig die eigentliche Beantragung von Verwaltungsleistungen eng verknüpft mit individualisierten Beratungsleistungen erfolgt. Der "Digital-Only"-Ansatz für Unternehmensleistungen muss daher noch einmal überdacht werden."
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