Pressemitteilung | Bundesverband der Kommunikatoren e. V. (BdKom)

Online-Umfrage zu Pressespiegeln gestartet

(Berlin) - Der Bundesverband deutscher Pressesprecher beleuchtet die Nutzung elektronischer Pressespiegel in Unternehmen.

Durch die aktuelle Gesetzgebung zum Urheberrecht werden die Möglichkeiten zum elektronischen Versand von Artikeln aus Zeitungen und Zeitschriften stark eingeschränkt. Für viele Pressestellen im Lande kann das eine erhebliche Erschwerung der täglichen Arbeit bedeuten – beispielsweise wenn es um die Erstellung elektronischer Pressespiegel geht.

Der Bundesverband deutscher Pressesprecher (BdP) führt deshalb unter seinen Mitgliedern eine Online-Umfrage zur Praxis von Pressespiegeln in Unternehmen durch. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um den § 49 des Urheberrechts liegt ein Schwerpunkt der Blitz- Umfrage auf der Lizenzierungspflicht für elektronische Pressespiegel. Die Ergebnisse der anonymen Befragung wird der Bundesverband in Kürze bekannt geben.

Im aktuellen Disput um die Versendung elektronischer Pressespiegel und die Novellierung des Urheberrechts fordert der BdP unter anderem die kostenfreie Verwendung elektronischer Pressespiegel für Unternehmen. „Der Bundesverband deutscher Presssprecher spricht sich für eine zeitgemäße Angleichung der geltenden Rechtslage aus“, so Präsidiumssprecher Roland Stahl. Angesichts der anstehenden Gesetzesnovelle fordert der Verband im Hinblick auf den §49 des Urheberrechts, den Begriff der Tagesaktualität neu zu definieren. Unternehmen und andere Organisationen müssten die Möglichkeit erhalten, elektronische Pressespiegel innerhalb des eigenen Unternehmens zu erstellen und vor allem auch zu archivieren und für die interne Nutzung kostenfrei zu verwenden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Pressesprecher Oranienstr. 183, 10999 Berlin Telefon: 030/447290, Telefax: 030/44729200

NEWS TEILEN: