Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

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(Berlin) – Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen hat über die systracom Bank AG, ein kleineres Kreditinstitut mit Sitz in Berlin – Bilanzsumme rund 105 Mio Euro – ein Zahlungs- und Veräußerungsverbot gemäß § 46 a KWG und damit die Schließung der Schalter für den Kundenverkehr angeordnet. Infolge dessen ist es der Bank nicht mehr möglich, Verfügungen über Einlagen zuzulassen. Ursache für diese Maßnahme des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen sind anhaltende Betriebsverluste, die das Eigenkapital überwiegend aufgezehrt haben.

Die systracom Bank AG, Berlin, ist der Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH zugewiesen. Die Kundeneinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe – ein Volumen von etwa 50 Mio Euro – sind bis zu 3.000.000,-- DM = 1.534.000,-- Euro pro Einleger geschützt.

Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. wird sich, wenn festgestellt werden sollte, dass die systracom Bank AG, Berlin, nicht in der Lage ist die bei ihr unterhaltenen Einlagen zurück zu zahlen, mit den Einlegern in Verbindung setzen mit dem Ziel, diese kurzfristig zu entschädigen.

Wertpapierdepots werden vom Moratorium nicht erfasst. Über sie kann weiterhin verfügt werden, sofern der Bank hieran keine Sicherungsrechte zustehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Burgstr. 28 10178 Berlin Telefon: 030/16630 Telefax: 030/16631399

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