Omnibus-Verfahren: Betriebe brauchen schnell Rechtssicherheit!
(Berlin) - Am 1. April hat das EU-Parlament beschlossen, dass im Schnellverfahren darüber entschieden wird, ob die Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und zur Sorgfalt in der Lieferkette (CS3D) verschoben werden. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
„EU-Parlament und Rat müssen jetzt dafür sorgen, dass der Kommissionsvorschlag zur Verschiebung der Berichtspflichten und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette möglichst schnell verabschiedet wird. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die indirekt im Rahmen der Wertschöpfungskette betroffen sind, müssen sofort das Signal bekommen, dass sie entlastet werden sollen.
Klar ist aber, dass die Verschiebung allein nicht zielführend ist. Auch die inhaltlichen Vereinfachungen – Kernstück des ersten Omnibuspakets – müssen zeitnah folgen. Die EU-Kommission hat dazu gute Vorschläge auf den Tisch gelegt. Jetzt sind die Gesetzgeber am Zug und dürfen sich nicht in langwierigen ideologischen Diskussionen verstricken.
Vor allem der Vorschlag, den freiwilligen KMU-Berichtsstandard (VSME) als bindenden Maximalstandard zu verankern, muss schnell umgesetzt werden. Der VSME kann Betriebe unterstützen, die bereits heute Datenanfragen großer Unternehmen erhalten.
Berichtspflichten müssen sich auf die erste Zuliefererstufe (Tier 1) beschränken. Für europäische Lieferketten muss zudem die Vermutung gelten, dass Umwelt- und Menschenrechtsstandards eingehalten werden. Dies würde KMU und Handwerksbetriebe wirksam entlasten, da sie häufig in rein europäische Lieferketten eingebunden sind.“
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH), Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin, Telefon: 030 20619-0