Pressemitteilung | k.A.

OLG Stuttgart entscheidet für Industrie-Stromkunden / Konzessionsabgabenberechnung zum Nachteil der Kunden ist falsch

(Essen) - Zahlreiche mittelständische Stromkunden können rund 50.000 Euro im Jahr sparen. Hintergrund ist: Das OLG Stuttgart hat am 19. November 2009 in einer bis dahin umstrittenen Rechtsfrage festgestellt, dass Konzessionsabgaben von Netzbetreibern für industrielle Stromkunden bisher zu deren Nachteil falsch berechnet worden sind.

Für Unternehmen gibt es eine Sonderregelung in der Konzessionsabgabenverordnung. Danach müssen sie nur dann Konzessionsabgaben von 1,1 Euro/MWh zahlen, wenn ihr individueller Strompreis über dem vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten mittleren Strompreis - dem Grenzpreis - liegt. Derzeit liegt er bei 85,70 Euro/MWh. Erstmals hat nun ein OLG die Frage entschieden, wie die Stromsteuer und die Stromsteuererstattung dabei zu berücksichtigen sind. Gerade diese umstrittene Frage hatte in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Zusatzbelastung der Konzessionsabgaben immer mehr Unternehmen getroffen hat. Das OLG Stuttgart hat jetzt endlich im Sinne der Stromkunden klargestellt: Stromsteuerrückerstattungen sind bei der Berechnung des individuellen Strompreises zu berücksichtigen und haben damit eine positive Wirkung auf die mögliche Befreiung von der Konzessionsabgabenpflicht. "Aus Sicht des VIK ist diese Entscheidung längst überfällig. Sie entspricht dem Geiste der gesetzlichen Regelungen und stoppt hoffentlich ungerechtfertigte Belastungen für industrielle Stromkunden," so Dr. Annette Loske, Hauptgeschäftsführerin des VIK - der Interessenvertretung der industriellen und gewerblichen Energiekunden.

Der VIK vertritt seit Jahren die nun bestätigte Auffassung und kritisierte immer wieder die fehlerhafte Auslegung des geltenden Konzessionsabgabenrechts. Darüber hinaus mahnt er auch eine grundsätzliche Reform der Konzessionsabgabenverordnung an, die noch aus Zeiten vor der Liberalisierung der Energiemärkte stammt.

Hintergrund dieser Entscheidung, deren schriftliche Begründung erst in einigen Wochen vorliegen wird, war die Klage eines VIK-Unternehmens gegen den Netzbetreiber EnBW Regional AG. Das OLG Stuttgart hat eine Revision zum BGH zugelassen. Betroffene Unternehmen prüfen derzeit mögliche Rückforderungs­ansprüche.

Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft Pressestelle Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen Telefon: (0201) 810840, Telefax: (0201) 8108430

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