olg im Genehmigungsverfahren zur Änderung der Bodenverbrennungsanlage der Firma SITA Remediation GmbH in Herne - Genehmigungsbehörde sagt Erörterungstermin ab
(Bonn/Herne) - Als wichtigen Etappensieg bezeichnet der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) die Absage des Erörterungstermins, in dem die Einwendungen gegen die Pläne der Firma SITA Remediation GmbH in Herne behandelt werden sollten. Der BBU und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland - Landesverband Nordrhein-Westfalen (BUND NRW e.V.) hatten zu Beginn des Jahres eine gemeinsame Einwendung gegen das Vorhaben bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht. Beide Verbände hatten beantragt, den Termin wegen grob unvollständiger Unterlagen abzusagen. Nun hat sich die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Genehmigungsbehörde entschieden, den für den 2.2.2015 angesetzten Termin entfallen zu lassen.
In dem Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg an die Einwender heißt es: "Die detaillierte Prüfung der Antragsunterlagen hat die Notwendigkeit zur Überarbeitung der Antragsunterlagen ergeben. Die überarbeiteten Antragsunterlagen werden zu einem späteren Zeitpunkt erneut zur Einsichtnahme und mit der Möglichkeit, Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben, ausgelegt." Auf Nachfrage erklärte die Bezirksregierung, dass insbesondere der fehlende aktualisierte Sicherheitsbericht die Überarbeitung und Neuauslegung der Unterlagen erforderlich gemacht hätte. Damit folgt die Bezirksregierung der Auffassung der Umweltverbände.
Für Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU sind die Absage des Erörterungstermins und eine Ergänzung des Sicherheitsberichts nicht ausreichend. Er erklärt: "Die gesamte Anlage gehört umfassend auf den Prüfstand. Anscheinend ist bei der Erteilung der 21. Änderungsgenehmigungen in der Vergangenheit der Blick dafür verloren gegangen, wie sich der Stand der Technik in den letzten 20 Jahren fortentwickelt hat. Dies gilt insbesondere für die Emissionsminderung. Für das beantragte Vorhaben sehen wir aufgrund der benachbarten sensiblen Nutzungen zudem keine Genehmigungsgrundlage. Wir fordern die Firma SITA auf, ihren Antrag ersatzlos zurückzuziehen. Sollte dies nicht erfolgen, erwarten wir von Genehmigungsbehörde die Erteilung eines Versagensbescheids zum Antrag des Unternehmens."
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