Pressemitteilung | Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE)

Ohne Testament in den Ruin / Testamente auch für junge Ehepaare wichtig

(Bonn) - Ein eigenhändiges Schriftstück, in dem sich Ehepaare gegenseitig zu Erben einsetzen, verhindert nach dem Tod eines Partners mögliche Erbstreitigkeiten. Wie wichtig die Errichtung eines Testaments auch in jungen Jahren ist, zeigt der nachfolgende Fall: Fred, 34, kaufmännischer Angestellter und Bettina, 31, Angestellte in einem Versicherungsbüro, hatten es bereits weit gebracht. Seit drei Jahren verheiratet, bewohnten sie inzwischen ein eigenes Haus, fuhren zwei Autos und gönnten sich jedes Jahr zweimal einen Urlaub. Zur Sicherheit hatte Fred eine kleine Lebensversicherung für seine Frau abgeschlossen - an eine Testamentserrichtung hatten sie bisher jedoch nie gedacht. Wie wichtig jedoch gerade ein derartiges Schriftstück gewesen wäre, zeigte sich, als Fred an einem Januarmorgen bei plötzlich einsetzendem Glatteis auf dem Weg zur Arbeit tödlich verunglückte.

Da sie es versäumt hatten, sich durch Testament gegenseitig zu Erben einsetzten, war die sogenannte "gesetzliche Erbfolge" eingetreten wie Bettina auf dem Nachlassgericht erfuhr. Danach hatte sie ihren Mann nur zu 3/4 Anteil beerbt, während 1/4 Anteil mangels eigener Kinder an die noch lebende Mutter von Fred gefallen war. Für diese schlug nun die große Stunde, da sie mit der Heirat ihres Sohnes mit Bettina nie einverstanden gewesen war. Über einen Anwalt machte sie ihren Erbteil von 25 % geltend und bestand auf dessen Auszahlung. Da das Haus so schnell nicht verkauft werden konnte, geriet es schließlich sogar in die Zwangsversteigerung, wo es letztendlich erheblich unter Wert versteigert wurde. Nach Abzug aller Kosten sowie Tilgung der noch bestehenden Bankdarlehen bliebt so gut wie nichts mehr übrig. Ihren ersten Gedanken nach dem Tod ihres Mannes, sich mit Hilfe des Verkaufserlöses aus dem Haus mit einer eigenen Versicherungsagentur selbständig zu machen, platzte daher. Ein einziges eigenhändiges Schriftstück, in dem sich das Ehepaar gegenseitig zu Erben eingesetzt hätte, hätte diese Folge verhindern können.

Rechts- und Steuertipps sowie Testamentsmuster enthalten die vom DGE-Präsident Wolfgang Kastner herausgegebenen Ratgeber „Sterben macht Erben" und „Sterben und Steuern", die zum Preis von jeweils 15,80 DM zuzüglich je 2,00 DM Versandspesen direkt bei DGE-Präsident Wolfgang Kastner, c/o DGE-Geschäftsstelle, Simrockallee 27, 53173 Bonn, schriftlich bestellt werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. Simrockallee 27 53173 Bonn Telefon: 0228/935570 Telefax: 0228/9355799

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