Pressemitteilung | Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE)

Ohne Testament in den Ruin / Junge Ehepaare unterschätzen Risiken fehlender Testamentserrichtung

(Bonn) - „Jungverheiratete Ehepaare würden die Risiken eines fehlenden Testaments häufig unterschätzen", erklärte Wolfgang Kastner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V.. Insbesondere in der Gruppe der 30 - 40jährigen herrschte die Auffassung, dass die Errichtung eines Testaments etwas für Menschen im Alter sei. „Dies sei eine drastische Fehleinschätzung der rechtlichen Situation", erklärte Kastner.

Ursache dafür sei die mangels Testamentserrichtung bei einem plötzlichen Tod oder Unfalltod eintretende gesetzliche Erbfolge, nach der der überlebende Ehepartner bei einer Ehe ohne Kinder den verstorbenen Ehegatten so gut wie nie allein beerbe, sondern dieses mit den Eltern des Verstorbenen, und falls ein Elternteil bereits verstorben sei, auch mit den Geschwistern des verstorbenen Ehepartners teilen müsse. Dadurch entstünden häufig größere, Erbengemeinschaften mit nicht selten fünf, sechs und mehr Personen, bei denen es häufig zu heftigem Streit komme, der nicht selten erst vor Gericht ende.

Aber auch wenn aus der Ehe bereits Kinder hervorgegangen seien, warnte Kastner vor einem fehlenden Testament, weil in diesem Fall die Kinder den verstorbenen Elternteil zusammen mit dem überlebenden Teil beerben würden und zwar in der Regel zur Hälfte. Seien die Kinder zum Zeitpunkt des Todes eines Elternteils noch minderjährig, wache das Vormundschaftsgericht zum Schutz des Erbteils der Kinder über die Erbabwicklung, was häufig für den überlebenden Ehegatten ungeahnte Probleme mit sich bringe. So könne z. B. ein zum Erbe gehörendes Haus- und Grundeigentum in diesen Fällen nicht ohne Zustimmung des Vormundschaftsgerichts veräußert werden, was nicht selten zu monatelangen Verzögerungen beim Hausverkauf führe, da das Vormundschaftsgericht die Zustimmung in der Regel vom Vorliegen eine; Wertgutachtens durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen abhängig mache. In vielen Fällen führe dies dazu, dass die vorherigen Kaufinteressenten „die Geduld verlieren", vom Kauf abspringen oder das Haus mit nur erheblichen Preisnachlässen zu verkaufen sei, so dass der überlebende Ehepartner nicht selten noch auf (Finanzierungs-) Schulden sitzen bleibe. Kastner empfahl daher, bereits mit Eheschließung die Gedanken an eine gegenseitige Testamentserrichtung mit einzubeziehen.

Weitere Tipps und Hinweise sowie Testamentsmuster enthalten die vom DGE-Präsidenten Wolfgang Kastner herausgegebenen Ratgeber „Sterben macht Erben" und „Sterben und Steuern", die zum Preis von jeweils 15,80 DM zuzüglich je 2,00 DM Versandspesen direkt bei DGE-Präsident Wolfgang Kastner, c/o DGE-Geschäftsstelle, Simrockallee 27, 53173 Bonn, schriftlich bestellt werden können.

Quelle und Kontaktadresse:
Geschäftsstelle der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde, Tel. (0228) 93 55 721, Fax (0228) 93 55 799; Quelle: Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V.

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