Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Ohne entschlossenen Harmonisierungsschritt gibt es keine Zustimmung zur Lkw-Maut

(Frankfurt/Main) - Der Vorstand des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., Frankfurt am Main, hat in seiner Vorstandssitzung am 7. Februar 2002 die von der geplanten Einführung von km-bezogenen Autobahngebühren für schwere Nutzfahrzeuge ausgehenden Existenzbedrohungen für mittelständische Transportunternehmen diskutiert. In die Tiefe gehende Betrachtungen befassten sich mit dem Stand des Gesetzgebungsverfahrens, nachdem der Bundesrat den Vermittlungsausschuss zur Einführung von "Lkw-Maut" angerufen hatte, sowie mit dem von Bundesverkehrsminister Bodewig unterbreiteten Harmonisierungsangebot. Der Vorstand hat hierzu folgende Betrachtungen angestellt und Beschlüsse gefasst:

1. 10.000 Betriebe und 100.000 Arbeitsplätze im deutschen Güterkraftverkehrsverkehrsgewerbe hängen von entschlossenen Harmonisierungsmaßnahmen der Bundesregierung und der Bundesländer ab. Dumpingpraktiken und Subventionstatbestände der EU-Nachbar­länder sowie die einseitigen Belastungen aus der Ökosteuer führten zu einer dramatischen Erosion der Existenzgrundlagen deutscher Transportunternehmen. Eine schnellstmögliche Angleichung der fiskalischen Wettbewerbsbedingungen sei deshalb unverzichtbar.

2. Bundesregierung und Bundesländer werden aufgefordert, im Vermittlungsverfahren zur Lkw-Maut ein Harmonisierungspaket im Gesetz festzuschreiben, das zu einer spürbaren Anrechnung von Kraftfahrzeug- und Mineralölsteueranteilen auf die zusätzlich erhobenen Straßenbenutzungsgebühren führt. Nur so lasse sich der von Kanzleramtschef Dr. Steinmeier zugesagte „größtmögliche Harmonisierungsschritt“ erreichen. Ein Bund/Länder-Kompromiss im Vermittlungsverfahren dürfe nicht zu Lasten der Harmonisierungszusagen der Bundesregierung und der Bundesländer gehen.

3. Die BGL-Mitgliedsverbände und das BGL-Präsidium werden ihren ganzen Einfluss geltend machen, das laufende Vermittlungsverfahren zwischen Bundesregierung und Bundesrat konstruktiv-kritisch aber zielorientiert weiterzubegleiten.

4. Die Mitglieder des Vorstands machten deutlich, dass die politisch zu vertretenden Kostensteigerungen durch die Lkw-Maut in Höhe von durchschnittlich 15 % den Auftraggebern und damit letztendlich den Endverbrauchern weiterbelastet werden müssen. Das Gewerbe könne aus eigener Kraft auf Grund der seit Jahren laufenden ruinösen Wettbewerbsprozesse diese Belastungen nicht schultern. Der BGL-Vorstand regt an, eine gesetzliche Grundlage für den gesonderten Ausweis von Lkw-Straßenbenutzungsgebühren vorzusehen.

In der nächsten Sitzung des BGL-Vorstands nach der Osterpause soll darüber befunden werden, ob die Harmonisierungsforderungen des Transportgewerbes hinreichend Berücksichtigung gefunden haben, oder ob ggfs. weiterführende Maßnahmen und Aktivitäten zu beschließen sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190 Telefax: 069/7919227

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