Ohne Daten keine Bordkarte für USA-Flug / Ab 1. November verlangen US-Behörden weitere Passagierangaben
(Berlin) - Ab dem 1. November gelten für die Einreise in die USA neue, zusätzliche Bestimmungen. Wer geplant hat, in die USA zu fliegen, sollte unbedingt seine Passagierdaten dort, wo er den Flug gebucht hat - also bei der Fluggesellschaft, beim Reiseveranstalter oder Reisebüro - schnellstmöglich vervollständigen. Andernfalls könnte es passieren, dass die Fluggesellschaft die Beförderung verweigert und das Flugticket des Urlaubers oder Geschäftsreisenden verfällt. Das kann für Reisende, die sich aufgrund dessen ein neues Flugticket kaufen müssen erhebliche Mehrkosten zur Folge haben. Schlimmstenfalls kann der Flug sogar ausgebucht sein und der Gast bleibt stehen. Das teilt der Deutsche ReiseVerband (DRV) mit und verweist auf die neuen Regelungen im Rahmen des "Secure Flight"-Programms der US-Behörden. Diese schreiben vor, dass die Daten von Fluggästen vor Einreise in die USA mit den Fahndungslisten unerwünschter Personen abglichen werden, um so die Sicherheit auf internationalen und inneramerikanischen Flügen zu erhöhen. Damit Flugtickets ausgestellt werden können, müssen aufgrund von "Secure Flight" vom 1. November 2010 an Buchungen von Flugästen bis spätestens 72 Stunden vor Abflug neben
- dem vollständigen Namen (einschließlich aller wie im Reisepass aufgeführten Vornamen),
- das Geburtsdatum und
- das Geschlecht
enthalten. Diese Daten werden von den Fluggesellschaften vorab an die amerikanische Transportsicherheitsbehörde (TSA) übermittelt. Um sicherzustellen, dass Flugtickets rechtzeitig ausgestellt werden können und Buchungen nicht gestrichen werden, rät der DRV: Reisende sollten die oben genannten Informationen aus ihrem Reisepass bei Buchung des Fluges unbedingt bereit halten.
Die Pflicht zur Angabe gilt auch für bereits getätigte Buchungen - für diese müssen die Informationen nachgereicht werden. Die erforderlichen Daten können bei den Fluggesellschaften, Veranstaltern oder Reisebüros, bei denen die Flüge gebucht wurden, eingegeben werden. Fehlen diese Daten, können die US-Behörden die Buchung abweisen und Flugreisende erhalten keine Bordkarte. Die Regelung ist unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung und gilt
- für alle internationalen Flüge in die und aus den USA,
- für alle weltweiten Flüge aller US-amerikanischen Fluggesellschaften sowie
- für inneramerikanische Strecken.
Weitere Infos zum Programm stehen auf der Website der amerikanischen Transportsicherheitsbehörde (TSA) unter www.tsa.gov/secureflight zur Verfügung.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV)
Sibylle Zeuch, Pressesprecherin
Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin
Telefon: (030) 28406-0, Telefax: (030) 28406-30