Offshore-Wind: VKU wirbt für Anpassungen beim Ausschreibungsdesign
(Berlin) - In den kommenden Jahren will Deutschland die Offshore-Windenergie auf mindestens 70 Gigawatt installierter Leistung ausbauen. Um Oligopole zu verhindern und die Versorgungssicherheit zu stärken, fordert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) eine Anpassung der Ausschreibungsbedingungen.
Laut VKU sollen mehr Akteure als bisher die Möglichkeit erhalten, Offshore-Windparks zu bauen und zu betreiben. "Das stärkt die Widerstands- und Anpassungsfähigkeit", so VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing am Mittwoch.
In seiner Stellungnahme zum "Artikelgesetz zur Umsetzung der novellierten EU-Erneuerbaren-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED III) für die Bereiche Wind auf See und Stromnetz" wirbt der VKU für ein einheitliches Ausschreibungsdesign, in dem qualitative Kriterien stärker berücksichtigt werden sollen. Bisher zähle fast ausschließlich die Gebotshöhe. Dies habe bei der letzten und weltweit größten, jemals auf einen Schlag durchgeführten Ausschreibungsrunde, zu einer Konzentration auf nur zwei Unternehmen geführt, so Liebing. Er warnte: "Die Versorgung mit erneuerbaren Energien darf kein Spekulationsobjekt in den Händen weniger Konzerne sein!"
Die vergangenen Offshore-Ausschreibungen mit Zuschlägen für zwei global tätige Energiekonzerne, die neu in den Markt für Offshore-Windenergie eingestiegen sind, hätten laut Liebing Zweifel aufkommen lassen, ob die Rahmenbedingungen geeignet sind, die Ziele der Bundesregierung für Offshore-Wind sicher zu erreichen. "Das aktuelle Wettbieten ohne Flächenbegrenzung begünstigt eine Oligopol-Bildung und benachteiligt kommunale Akteure", so Liebing. Er warnte vor einer großen Marktmacht weniger Akteure, die zu hohen Preisen führen könnte.
Global tätige Mineralölkonzerne unterziehen ihre Investitionsvorhaben laufend einem globalen Renditevergleich, weshalb sich ihre Investitionsagenda oftmals kurzfristig noch ändern kann. "Die Investitionen in die Offshore-Windkraft als Eckpfeiler des Erneuerbaren-Ausbaus in Deutschland müssten sich in so einem Umfeld konzernintern unter anderem gegen Investitionen in die weltweite Erschließung neuer Öl- und Gasfelder behaupten", erklärte Liebing. "Eine Vielzahl an Akteuren verringert hingegen einseitige Abhängigkeiten, senkt Ausfallrisiken und verhindert neue Marktmacht, die langfristig höhere Strompreise durchsetzen könnte."
Die Fokussierung auf die reine Zahlungsbereitschaft steht laut Liebing darüber hinaus nicht im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht, da die Entstehung marktbeherrschender Strukturen gefördert werde. Um die Akteursvielfalt zu stärken, fordert der VKU die Limitierung der Gebote auf maximal eine Fläche pro Bieter pro Ausschreibungsjahr und eine Beschränkung der Flächen auf maximal 750 Megawatt je Los. Das stärke die Investitions- und damit auch die Versorgungssicherheit - etwa bei Cyber-Angriffen, so Liebing.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle
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