Offene Rechtsfragen des Digital Services Act: bevh als Streithelfer vor dem EuG zugelassen
(Berlin) - Der E-Commerce-Verband bevh engagiert sich als Streithelfer in zwei Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG), um offene Streitfragen im Zusammenhang mit dem europäischen Digital Services Act (DSA) zu klären. Darin möchte die Europäische Union (EU) die Pflichten von Anbietern digitaler Dienstleistungen im Internet regeln. Hierfür hat die EU eine Liste der Anbieter herausgegeben, die aufgrund ihrer Größe umfangreicheren Pflichten des DSA unterliegen, sogenannte Very Large Online Platforms (VLOP). Zu den Unternehmen auf dieser Liste gehören auch Mitglieder des bevh, die sich bereits vor dem EuG entweder gegen die Einstufung als VLOP oder bestimmte Verpflichtungen für VLOP wenden. In diesen Verfahren ist der bevh nun als Streithelfer vom EuG durch Beschluss (Aktenzeichen T-348/23 und T-367/23) zugelassen worden. Juristisch unterstützt wird der Verband durch Kapellmann Rechtsanwälte.
Schon zuvor hatte sich der bevh direkt und über seinen europäischen Dachverband Ecommerce Europe in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und Bedenken gegen die grundsätzlich befürwortete Regulierung geäußert. Diesen Bedenken ist der Gesetzgeber nicht gerecht geworden. Im Wesentlichen bemängelt der bevh, dass einige der im DSA verankerten Pflichten auf Social-Media-Plattformen zugeschnitten wurden und in Bezug auf den Onlinehandel kaum bis wenig Sinn ergeben, dafür aber zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von digitalen und stationären Geschäftsmodellen führen, die sich potenziell auch in anderen Gesetzen forstsetzen könnte.
"Die Verfahren vor dem Europäischen Gericht geben uns die Möglichkeit, unsere Bedenken, die wir im Gesetzgebungsverfahren gegen die Regelungen des Digital Services Act vorgebracht haben, jetzt im Interesse der gesamten E-Commerce-Branche direkt in die gerichtliche Überprüfung einzubringen. Es geht uns nicht darum, den DSA an und für sich zu kritisieren. Wir sind jedoch der Meinung, dass in vielen Bereichen nicht hinreichend differenziert wurde oder Regelungen unklar sind", begrüßt Eva Behling, Syndikus-Rechtsanwältin und Leiterin Recht & Compliance beim bevh, die Zulassung des Verbandes zu den Verfahren.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
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