Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Ökopunkteurteil des Europäischen Gerichtshofs sorgt für weitere Verwirrung im Alpentransit

(Frankfurt/M.) – Im vergangenen Jahr hatte sich der EU-Ministerrat nach zähem Ringen gegen die Stimme Österreichs auf eine zusätzliche Ökopunktekürzung in den Jahren 2000 bis 2003 geeinigt. Diese Kürzung war notwendig geworden, da im Jahr 1999 die Zahl der ökopunktepflichtigen Transitfahrten durch Österreich die Grenze von 108 % der Fahrtenzahl des Jahres 1991 überstieg. Gegen die Verteilung der Kürzung auf vier Jahre hatte Österreich Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht.

In einer Eilentscheidung gab der Europäische Gerichtshof der Klage Österreichs insoweit statt, als auch er die Verteilung der Ökopunktekürzung auf die Jahre 2000 bis 2003 als nicht mit dem Beitrittsvertrag Österreichs zur Europäischen Union vereinbar ansieht. Nach Auffassung des Gerichtshofs hätte die volle Ökopunktekürzung ausschließlich im Jahr 2000 vorgenommen werden müssen.

Daraus zieht der Europäischen Gerichtshof die Konsequenz, dass im Falle weiterer Überschreitungen der 108 %-Fahrtenzahl zu vollen Ökopunktekürzungen bereits im Folgejahr führen müssen. Noch rechnet die Europäische Kommission, ob dies im Jahr 2000 der Fall war. Es zeichnet sich ab, dass, legt man die offiziell registrierten Transitfahrten durch Österreich zugrunde, die 108 %-Grenze knapp unterschritten wird – obwohl in der österreichischen Statistik die Fahrtenzahl z.B. durch systembedingte Mehrfachabbuchungen überhöht ausgewiesen ist. Als „kritische Größe“ erweist sich die von Österreich als „Schwarzfahrten“ reklamierte Zahl von Fahrten, die innerhalb von 48 Stunden über einen anderen als den für Einfahrt gewählten Grenzübergang aus Österreich herausführen. Aufgrund der Vielzahl von Drittland- und EU-Verkehren von und nach Österreich ist diese Annahme völlig unbegründet. Österreich wird für eine Anrechnung dieser 31.000 monierten Fahrten konkretere Angaben und Belege übermitteln müssen.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Entsorgung und Logistik (BGL) e.V. steht in einem engen Dialog mit der Bundesregierung, um die Auswirkungen des EuGH-Urteils auf das deutsche Transportgewerbe zu prüfen und weitere unzumutbare Belastungen des Alpentransits zu verhindern. Eine abermalige Anwendung der 108 %-Regelung mit voller Wirkung im Jahr 2001 würde, so der BGL, zum Stillstand deutscher Fahrzeuge im Transit durch Österreich führen. Angesichts dieser Existenzbedrohung vornehmlich süddeutscher Transportunternehmen, die auf Italienverkehre spezialisiert sind, hält es der BGL für unumgänglich, dass Österreich die bislang durch andere Mitgliedstaaten nicht überprüfbaren Statistiken offenlegt und einen Nachweis für die reklamierten Schwarzfahrten führt. Außerdem drängt der BGL darauf, dem von der Europäischen Kommission unterbreiteten Vorschlag zu folgen und die 108 %-Regelung umgehend aus der im Jahr 2003 auslaufenden Ökopunkteregelung herauszunehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190 Telefax: 069/7919227

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