Pressemitteilung |

Ökopunktemangel behindert Binnenmarkt

(Bonn) - Dem Speditions- und Transportgewerbe droht eine zusätzliche Verknappung der Ökopunkte um weitere 20 Prozent, sollte sich der zuständige EU-Ausschuss auf seiner Tagung am 15. April 2000 dafür entscheiden, die im Transitabkommen mit Österreich festgelegte sogenannte 108-Prozent-Regelung wirksam werden zu lassen.



Nach Ansicht des Bundesverbandes Spedition und Logistik (BSL) ist damit nicht nur der Güterverkehr im Alpentransit ernsthaft gefährdet, auch der Binnenmarkt würde dadurch behindert. Er hat deshalb nochmals schriftlich in Brüssel und Berlin interveniert.

Die Annahmen, die dem Ökopunktesystem seinerzeit zugrunde gelegt wurden, treffen nach Auffassung des BSL heute nicht mehr zu.



Das ökologische Ziel, den Schadstoffausstoß bis zum Jahre 2003 um 60 Prozent zu reduzieren, sei schon fast erreicht. Der Speditionsverband fordert deshalb, besonders schadstoffarme Lkw (EURO III) ganz von der Ökopunktepflicht zu befreien. Auch die rasante wirtschaftliche Entwicklung einiger südosteuropäischer Staaten konnte nach der Öffnung des Eisernen Vorhangs kaum vorausgesehen werden. Vor allem die Handelsbeziehungen mit Rumänien, Slowenien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn seien für die Zunahme des Transitverkehrs durch die Alpenrepublik verantwortlich. Aus diesem Grunde sollten, so der BSL, die EU-Mitgliedstaaten auch den Mut aufbringen, das Ökopunkteabkommen zu korrigieren und den zeitgemäßen Erfordernissen anzupassen.



Diese Ansicht vertritt der Verband auch in seinen Schreiben an die Generaldirektion Energie und Verkehr der EU-Kommission sowie an die Staatssekretärin Elke Ferner im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW). Bereits Anfang Januar hatte sich der BSL an Brüssel gewandt mit der Bitte, die Vergabegrundlage für Ökopunkte zu überprüfen. Dies hatte die Kommission abgelehnt mit dem Hinweis, der Transitvertrag zwischen der EU und Österreich sei von allen Mitgliedstaaten beschlossen worden. Jetzt, nachdem seine Auswirkungen spürbar würden, könne er nicht einfach aufgekündigt werden, so Francois Lamoureux, Generaldirektor der Abteilung Energie und Verkehr der EU-Kommission, in seinem Antwortbrief an den BSL.



Der Verband hält dieses Argument für absolut unzulässig. Zwar sehe die Transitregelung durch die Alpenrepublik eine zusätzliche Kürzung dann vor, wenn gegenüber dem Basisjahr 1990 die Zahl der Fahrten um mehr als acht Prozent überschritten wird. Eine solche Konsequenz würde aber dem Geist des Beitrittsvertrages mit Österreich selbst widersprechen. Im Protokoll Nr. 9 dieses Vertrages seien nicht nur ökologische Ziele des Ökopunktesystems beschrieben. Es betone gleichberechtigt das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes, insbesondere den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie die Verkehrssicherheit als wesentliche Grundsätze der Gemeinschaftsvorschriften.

Quelle und Kontaktadresse:
Pressekontakt: Barbara Rauch Tel. (02 28) 9 14 40-27, Fax (02 28) 9 14 40-99, E-mail: brauch@bsl.spediteure.de; Internet: http://www.spediteure.de; Quelle BSL

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