Pressemitteilung | Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)

Ökodesign-Verordnung übersieht vorhandene Lösungen im Onlinehandel

(Berlin) - Die kürzliche Einigung auf eine Ökodesign-Verordnung zwischen dem EU-Parlament und Rat sieht unter anderem ein Vernichtungsverbot für nicht weiterverkäufliche "Bekleidung, Schuhe und Textilien (sic)" sowie generelle Transparenzpflichten für den Umgang der Händler mit unverkäuflichen Verbrauchsgütern vor. Alien Mulyk, Leiterin Public Affairs Europa und Internationales geht das Ergebnis nicht weit genug:

"Dass die neue Verordnung neben Herstellen den gesamten Handel in die Pflicht nimmt, ist ein Fortschritt. Nachhaltigkeit muss in der gesamten Wertschöpfungskette verankert sein und darf sich nicht nur auf einzelne Verkaufskanäle beschränken. Besser wäre es aber, wenn Brüssel nicht auf bürokratische Vorgaben und Verbote setzen, sondern die bereits vorhandenen Lösungsansätze im Handel unterstützen würde.

E-Commerce ist schon heute der wichtigste Hebel zur Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft, den wir im Handel haben. Nirgendwo bieten sich den Menschen eine größere Auswahl und ein schnellerer Zugriff auf unverkaufte oder gebrauchte Ware - auch aus dem stationären Handel, aus Produktionsüberhängen und aus privater Hand. Dazu gehört auch eine soziale Komponente: Unternehmen sollten nicht mehr mit Umsatzsteuerforderungen bestraft werden, wenn sie unverkaufte Waren als Sachspenden gemeinnützigen Zwecken zuführen."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) Frank Düssler, Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Friedrichstr. 60 (Atrium Friedrichstr.), 10117 Berlin Telefon: (030) 2061385-0, Fax: (030) 2061385-20

(jg)

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