Pressemitteilung | Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB)

Öffnungsklausel: Taktieren bis zur Wahl 2013!

(Unterhaching) - Konnte die Ärzteschaft in der vergangenen Woche über die Einigung zwischen Bundesärztekammer und dem Verband der Privaten Krankenversicherungen über eine neue Gebührenordnung ohne Öffnungsklausel aufatmen, so rudert das Bundesministerium für Gesundheit umgehend zurück mit der Klarstellung, die Öffnungsklausel sei noch nicht vom Tisch. Nach Einschätzung der GFB deuten die divergierenden Aussagen von Bundesgesundheitsminister Bahr und BÄK-Präsident Montgomery darauf hin, dass eine Entscheidung bezüglich GOÄ und Öffnungsklausel nicht in das aktuelle Konzept der Regierung passt.

Die Weiterentwicklung des GOÄ-Leistungskatalogs im Sinne einer zeitnahen Anpassung an den medizinischen Fortschritt hat aber für die GFB höchste Priorität. "Wir brauchen ein modernes, transparentes Gebührenwerk, das die bestehenden Anwendungsprobleme beseitigt, fordert Dr. med. Siegfried Götte, Präsidenten der GFB, und betont: "Das Liquidationsrecht des frei praktizierenden Arztes muss unabhängig von der Versicherung des Patienten bleiben, um Einheitlichkeit und Transparenz, aber auch die Freiheit in Diagnostik und Therapie für den Patienten zu gewährleisten." Aus Sicht der GFB besteht sonst die Gefahr der ungesunden Ökonomisierung der Medizin, die zu Lasten der Qualität und ethischen Verantwortung gegenüber dem Patienten geht.

Durch die Öffnungsklausel könnten die privaten Krankenkassen den Ärzten die Tarife diktieren. "Doch durch dieses Diktat würde ein Kostendruck für die Behandlung entstehen, der die Qualität der Versorgung gefährdet und der Ökonomisierung der Medizin Tür und Tor öffnet", meint der GFB-Chef. Eine solche Marktmacht berge für die Versicherungen auch die Versuchung, Patientenströme allein nach Kostenfragen zu steuern. Die GFB fordert die Beibehaltung des Charakters der GOÄ mit Sektor übergreifender Wirksamkeit.

Die Bundesärztekammer hat einen fachkompetenten Vorschlag einer neuen GOÄ unterbreitet, der lückenlos durchkalkuliert und dem übergeordneten Prinzip des fairen Interessensausgleichs zwischen Patient und Arzt verpflichtet ist. In Anbetracht dieser Vorarbeiten fragt sich die GFB, ob die Bundesregierung vielleicht gar kein Interesse mehr an einer einvernehmlichen Lösung hat.

Quelle und Kontaktadresse:
Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB) Prager Str. 1, 82008 Unterhaching

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