Öffnungsklausel für 13. Monatsgehalt: Arbeitgeber müssen zustimmen
(Berlin) - Am 29. Oktober läuft die Erklärungsfrist zum Tarifvertrag 13. Monatseinkommen für die rund 600.000 Beschäftigten der westdeutschen Bauwirtschaft ab. Der durch Schlichtungsverfahren ausgehandelte Tarifvertrag sieht vor, dass Teile des 13. Monatseinkommens zukünftig über eine Öffnungsklausel auf betrieblicher Ebene geregelt werden können.
Demnach bleibt das bisherige 13. Monatseinkommen von 93 Gesamttariflöhnen grundsätzlich bestehen. Davon kann jedoch bis auf einen Sockelbetrag von 780 Euro durch Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene abgewichen werden. Der Chef kann also nicht allein entscheiden! Wenn er das Weihnachtsgeld kürzen will, muss er sich mit dem Betriebsrat einigen. Aber auch die Aufstockung des Weihnachtsgeldes ist möglich, erklärte Klaus Wiesehügel, Bundesvorsitzender der IG BAU.
Nach wie vor kann das 13. Monatseinkommen in zwei Monatsraten im November und April ausgezahlt werden. Der neue Tarifvertrag soll noch in diesem Jahr wirksam werden und eine Mindestlaufzeit bis zum 30.6.2005 haben.
Die Bundestarifkommission der IG BAU hat die Annahme empfohlen. Der Tarifvertrag wird erst gültig, wenn auch die Arbeitgeber zugestimmt haben.
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