Öffnung der Außengastronomie und Zulassung von touristischen Übernachtungen bei reduzierter Kapazität zeigen in Niedersachsen ernüchterndes Ergebnis
(Hannover) - Seit dem 10. Mai 2021 darf in Niedersachsen Außengastronomie betrieben werden, soweit die Inzidenz im Landkreis bei unter 100 liegt und die Gäste einen negativen Coronatest vorlegen. Auch touristische Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben sind unter diesen Voraussetzungen erlaubt, allerdings nur mit eingeschränkter Kapazität von 60 Prozent.
Die Auswertung der Öffnung des niedersächsischen Gastgewerbes ab 10. Mai hat im Rahmen einer Blitzumfrage ein niederschmetterndes Bild gebracht.
Außengastronomie nicht lohnenswert
Nur knapp 31 Prozent der Befragten hatten ihre Außengastronomie geöffnet. Gut 69 Prozent haben sie geschlossen gehalten.
Gründe für die Nichtöffnung waren, dass auf der Außenfläche ein kostendeckendes Geschäft nicht generierbar war, die vorgeschriebene Negativtestung der Gäste als Problem angesehen wurde und von rund einem Viertel der Befragten die Intensität der Gästenachfrage für problematisch angesehen wurde.
Überraschend war, dass weder die Aktivierung der Mitarbeiter noch die Warenbevorratung nach der kurzfristigen Ankündigung der Wiedereröffnung des Gastgewerbes ein Problem für die öffnenden Betriebe dargestellt hat.
Allerdings wurden bei ca. 61 Prozent der öffnenden Betriebe die Umsatzerwartungen an den Tagen seit dem 10. Mai bei Weitem nicht erfüllt. Nur bei einem Zehntel waren die Umsätze besser als erwartet, gut 28 Prozent konnten die erwarteten Umsätze verbuchen.
Erwartet schlecht wurden auch touristischen Übernachtungen bewertet.
Nur ein Drittel der befragten Beherbergungsbetriebe hatte geöffnet. Nur 0,5 Prozent der öffnenden Betriebe konnten bessere Umsätze als erwartet verbuchen. Bei ca. 17,5 Prozent liefen die erwarteten Umsätze auf, hingegen waren bei ca. 81,5 Prozent die Umsätze weit schlechter als erwartet.
Gästereaktionen durchwachsen
Auch die Gästereaktionen auf die verordnungsbedingten Einschränkungen waren unterschiedlich.
Nur rund 45 Prozent der Gäste in der Außengastronomie konnten die Beschränkungen, insbesondere die vorgegebene Testpflicht hinnehmen, ca. 55 Prozent zeigten sich hingegen sehr ungehalten.
Im Bereich der touristischen Übernachtungen stellt sich das Bild umgekehrt dar. Rund 55 Prozent der Gäste hatten kein Problem, insbesondere mit der Testpflicht. Ca. 45 Prozent der Gäste waren ungehalten.
Im Bereich der Außengastronomie und auch der touristischen Übernachtung waren Mitarbeiter überwiegend kritiklos bereit, die Erschwerungen der Arbeit hinzunehmen. Hier überwog ganz überwiegend die Freude, endlich wieder arbeiten zu dürfen.
Ausblick auf Pfingsten
Über 80 Prozent der geöffneten Betriebe wollen auch zu Pfingsten geöffnet bleiben. Ca 17 Prozent sind noch unschlüssig, wo hingegen ca. 2,5 Prozent der Betriebe zu Pfingsten nicht aufmachen werden.
Ca. 62,5 Prozent der Betriebe erwarten steigende (21,5 Prozent) bzw. gleichbleibende Umsätze (ca. 41 Prozent) zu Pfingsten. Ca. 37 Prozent der Betriebe gehen von sinkenden Umsätzen aus.
Ein ähnliches Bild ergibt sich auch für die touristische Beherbergung. Knapp 83 Prozent werden auch zu Pfingsten aufmachen. Ca. 11,5 Prozent sind noch unschlüssig, hingegen 5,5 Prozent wissen, dass sie nicht aufmachen werden.
Die Umsatzsituation sieht aber wesentlich schlechter aus. Zwei Drittel der Befragten erwarten zu Pfingsten sinkende Umsätze. Nur ein Drittel erwartet gleichbleibende (22,5 Prozent) bzw. steigende Umsätze (10,5 Prozent).
Testpflicht und Landeskinderregelung müssen fallen
Festgehalten werden muss, dass am Ende das mäßige Wetter der vergangenen Tage der Außengastronomie einen Strich durch die Rechnung gemacht hat. "Die Verordnungs-Vorgabe eines Negativtestes ist allerdings das Hauptärgernis, das Gäste von einem spontanen Besuch der Außengastronomie abhielt", so Detlef Schröder, Präsident des DEHOGA Niedersachsen.
Noch offensichtlicher waren die Probleme der touristischen Beherbergung. Wenn die Testpflichtvorgabe mit einem Negativtest bei Anreise und weiteren zwei Tests in der anschließenden Übernachtungswoche noch überwiegend gleichmütig hingenommen wurden, so war die Umsetzung der "Landeskinderklausel" der große Hemmschuh für ein erfolgreiches Geschäft. Zusätzlich wurde von wenigen Häusern das Problem der auf 60 Prozent reduzierten Übernachtungskapazität kritisiert.
"Fakt ist, die Testpflicht für die Außengastronomie muss mit der nächsten Verordnung fallen", fordert Schröder "Dies sollte schon aber einer Inzidenz von kleiner 100 umgesetzt werden. Unbedingt muss bei einer Inzidenz von unter 50 die Testpflicht auf der Außenfläche Geschichte sein."
"Für die touristische Übernachtung muss die Landesregierung nun Wort halten und spätestens mit der nächsten Verordnung die Landeskinderklausel abschaffen", mahnt Schröder. "Ohne die Landeskinderklausel wären die Beherbergungsbetriebe insbesondere an der niedersächsischen Küste und auf den Inseln zu Pfingsten nahe 100 Prozent ausgebucht gewesen. Auch der Harz und die Lüneburger Heide hatten gute bis sehr gute Belegungen gemeldet. Das zeigt, die touristische Nachfrage ist da. Die Kapazitätsbeschränkung in der Beherbergung muss mit der nächsten Corona-Verordnung ab einer Inzidenz von kleiner 100 aufgehoben werden."
An der Blitzumfrage des DEHOGA Niedersachsen zu den ersten Öffnungsschritten für die Außengastronomie und die touristische Beherbergung in Niedersachsen haben am 14./15. Mai 2021 rund 1.400 Gastwirte und Hoteliers aus Niedersachsen teilgenommen.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) - Landesverband Niedersachsen
Rainer Balke, Hauptgeschäftsführer
Yorckstr. 3, 30161 Hannover
Telefon: 0511 33706-0, Fax: 0511 33706-29