Pressemitteilung | (vdw) Verband der Wohnungswirtschaft in Niedersachsen und Bremen e.V.

Öffentlicher Wohnungsbau stockt: Warum können "halbe" Räume nicht gefördert werden?

(Hannover) - In Niedersachsen fehlt weiterhin bezahlbarer Wohnraum. Der öffentliche Wohnungsbau stockt. Bauherren kritisieren die Förderbedingungen des Landes als nicht marktgerecht. Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachen Bremen (vdw) hat nun einen Katalog mit 17 Verbesserungsvorschlägen erarbeitet und dem Bauministerium vorgelegt. vdw-Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt begründet die Initiative: "Wir sitzen alle in einem Boot. Unsere Mitgliedsunternehmen würden gerne mehr Fördermittel des Landes in Anspruch nehmen. Aber sie müssen auch kaufmännisch entscheiden, und da gibt es eben Hindernisse, die wir jetzt partnerschaftlich mit der Landesregierung ausräumen wollen."

Die Vorschlagsliste des vdw, die in mehreren Workshops mit Unternehmensvertretern entstanden ist, zielt nicht zuletzt auf technische und wirtschaftliche Aspekte in den Förderbestimmungen ab. Vier Beispiele:

1. Die Vorgaben zu den Wohnungs- und Raumgrößen im sozialen Wohnungsbau müssen flexibler geregelt werden:
- Wohnungen, mit weniger als 30 Quadratmeter Wohnfläche, sind z.B. von Berufsanfängern stark nachgefragt, entsprechen aber derzeit nicht den Förderbestimmungen

- Schlafzimmer für zwei Personen müssen im geförderten Wohnungsbau mindestens 15 Quadratmeter groß sein; nach unseren Erfahrungen wären 12 Quadratmeter ausreichend; die so gewonnene Fläche könnte anderen Räumen zugutekommen

- Nicht zuletzt Alleinerziehende wünschen sich oft 2 ½-Zimmer-Wohnungen, entweder um eine kleine "Rückzugsmöglichkeit" für sich selbst zu haben oder auch die Möglichkeit, einen Homeoffice-Arbeitsplatz einzurichten - aber "halbe Räume" sieht die Wohnraumförderung nicht vor.

2. Die öffentliche Förderung muss für den Investor wirtschaftlich auskömmlich sein.

- Das Land gewährt den Investoren einen Tilgungsnachlass von 30 Prozent des Darlehensursprungsbetrages. Der Betrag wird bisher nach Ablauf des 20. Jahres nach Bezugsfertigkeit des geförderten Wohnraums von dem Darlehensursprungsbetrag abgezogen. Künftig sollte der Tilgungsnachlass ganz, zumindest aber teilweise in einen echten Zuschuss umgewandelt werden. Außerdem müsste der Tilgungsnachlass bereits - wie das auch in anderen Bundesländern geschieht - zu Beginn der Förderung gewährt werden.

- Das Darlehen der NBank ist zinslos. Die Verwaltungskostenbeiträge, die von der Förderbank erhoben werden, wirken aber wie eine Verzinsung. Im Gegensatz zu Geschäftsbanken richtet sich der Beitrag jedoch nicht nach der jeweiligen Restschuld, sondern immer nach der Gesamtsumme des Darlehens. Damit ergibt sich rechnerisch ein wesentlich höherer Zinssatz, der im Vergleich zur freien Finanzierung am Kapitalmarkt nicht attraktiv ist.

- Die Höhe eines öffentlichen Wohnungsbaudarlehens beträgt bis zu 85 Prozent der Gesamtbaukosten. Dem liegen Bemessungsgrenzen zugrunde, die von den jeweils geltenden Mietstufen abhängig sind und sich am Neubau-Preisindex orientieren. Die daraus errechneten Baukosten entsprechen in den Ballungszentren jedoch nicht dem wirklichen Baugeschehen. Die Bemessungsgrenzen müssen demnach auf 4000 Euro pro Quadratmeter erhöht werden.

Neben den aufgeführten Hinweisen für eine attraktivere Wohnraumförderung benötigt die Wohnungswirtschaft dringend günstiges Bauland und regt deswegen seit langem eine "Baulandoffensive" der Kommunen an, die gezielt das bezahlbare Wohnen unterstützt.

Dr. Schmitt ist trotz der zahlreichen offenen Fragen optimistisch. "Durch unsere Vorschläge sollen Anreize für Investoren gesetzt werden, die Programme auch verstärkt abzurufen. Wenn außerdem ein effektiveres soziales Baulandmanagement gelingt, können die ambitionierten Ziele im öffentlichen Wohnungsbau in Niedersachsen erreicht werden."

Quelle und Kontaktadresse:
(vdw) Verband der Wohnungswirtschaft in Niedersachsen und Bremen e.V. Carsten Ens, Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Leibnizufer 19, 30169 Hannover Telefon: (0511) 126501, Fax: (0511) 1265111

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