Pressemitteilung | Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) - Hauptgeschäftsstelle

Öffentliche Fehlinterpretation des BGH-Urteils über Beitragserhöhungen in der PKV

(Köln) - Der in der Öffentlichkeit aufgrund von Medienberichterstattungen entstandene Eindruck, es hätte bisher überhöhte Prämienanpassungen in der PKV gegeben, ist unzutreffend.

Der Bundesgerichtshof bestätigt vielmehr die bisher geübte Praxis, dass Beitragsanpassungen ausschließlich nach aktuariellen Grundsätzen und im Einklang mit den speziell dafür bestehenden Rechtsvorschriften vorgenommen werden dürfen. Nachvollziehbar ist auch die Aussage des BGH, dass bei gerichtlichen Überprüfungen von Beitragsanpassungen ausschließlich die dem unabhängigen Treuhänder vorliegenden Unterlagen maßgeblich sind.

Die im Urteil ebenfalls enthaltenen Aussagen zum Zeitpunkt der Beitragsanpassung können nur auf Basis der jeweiligen individuellen Versicherungsbedingungen interpretiert werden. Zudem gilt: je später eine Beitragsanpassung erfolgt, desto höher fällt sie aus. Eine rechtzeitige und damit moderatere Beitragsanpassung liegt durchaus im Interesse der Versicherten. Im Übrigen ist die konkrete Entscheidung in der Sache an das Landgericht zurückverwiesen worden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der privaten Krankenversicherung e.V. Bayenthalgürtel 26, 50968 Köln Telefon: 0221/376620, Telefax: 0221/3766210

NEWS TEILEN: