Öffentliche Auftragsvergabe: Einhaltung von Bestimmungen und Zusammenfassung der Vorschriften wäre schon ein mittelstandsfreundlicher Schritt
(Schwerin) - "Der Wirtschaft im Land würde es schon helfen, wenn die öffentlichen Auftraggeber die geltenden Richtlinien im Land einhalten würden und die sehr belastende Bürgschaftspraxis korrigieren." Das erklärte am 01.04.2004 am Rande der Landtagsdebatte zur Vergabe öffentlicher Aufträge der Präsident der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V., Klaus Hering.
Es gibt bereits seit 1999 eine grundsätzlich praktikable Richtlinie für die verstärkte Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Land. Die Bestimmungen über die zu erbringenden Sicherheitsleistungen werden von den öffentlichen Auftraggebern aber zunehmend nicht eingehalten.
Nach der Richtlinie sind nur Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn der Auftragswert über 250.000 Euro liegt. Bei einer beschränkten Ausschreibung soll auf Bankbürgschaften sogar gänzlich verzichtet werden. "Leider ist die Praxis, in der für viele kleinvolumige Aufträge Bürgschaften verlangt werden, für die Betriebe sehr belastend, zumal sie auch Sicherheitsleistungen von Unterauftragnehmern fordert. Diese Schachtelbürgschaften werden von öffentlichen Auftraggebern aber nicht anerkannt und einbezogen. Die bekannten Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit von Unternehmen mit Banken führen durch diese vorschriftswidrige Vergabepraxis zu Problemen bei der Vorbereitung von Ausschreibungen. Betriebe können sich oft nicht gleichzeitig an mehreren Ausschreibungen beteiligen, weil sie nicht so viele Bürgschaften beibringen können", erklärte ergänzend Ernst-Georg Thoms, Inhaber der Thoms Metallbau GmbH in Rostock und Präsident des Unternehmerverbandes Rostock und Umgebung e.V.
Die Forderung, bei der Vergabe das wirtschaftlichste Angebot zu berücksichtigen, ist ebenso richtig, wie sie bereits seit langem in den Richtlinien verankert ist.
Hering sieht Möglichkeiten einer größeren Mittelstandsfreundlichkeit auch in der Zusammenfassung der Verordnungen. "Das Land sollte die acht verstreuten Landesvorschriften zur Vergabe teilweise aufheben und die zwingend notwendigen zu einer sinnvoll überarbeiteten KMU-Vergaberichtlinie zusammenfassen. Dann hätten wir auch die vom Kabinett beschlossene Deregulierung. Grundlage bleibt die Vergabe nach VOB und VOL. Auch die von den Kommunen geforderten Aufweichungen hin zu mehr freihändigen Vergaben und bei den Wertgrenzen wären nicht hilfreich."
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