Öffentlich-rechtlicher Rundfunk zu kostbar für Politspielchen
(Berlin) - Der Widerstand von Ministerpräsident Haseloff und seiner CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 86 Cent hat zu einer Regierungskrise dort und zur Torpedierung des neuen Rundfunkstaatsvertrages geführt, der am 1. 1 2021 in Kraft treten sollte.
"Mit seiner kompromisslosen Interpretation des Koalitionsvertrages der schwarz-rot-grünen Regierung von Sachsen-Anhalt zur "Beitragsstabilität" für ARD, ZDF und Deutschlandfunk hat sich Ministerpräsident Haseloff total verstiegen zum Schaden des öffentlich-rechtlichen Rundfunks", erklärte der Vorsitzende der Humanistischen Union, Werner Koep-Kerstin. Das dort formulierte Ziel der "Beitragsstabilität" sei durchaus vereinbar mit der Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 86 Cent, die Haseloff im Gegensatz zu den anderen fünfzehn Ländern ablehnt. Wir treten als Bürgerrechtsorganisation konsequent gegen jede Schwächung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf.
Ohne Zustimmung aller 16 Länder zum Staatsvertrag, der ab 1. 1 2021 in Kraft treten soll, würden Sendeanstalten wie in Bremen oder dem Saarland in ernste finanzielle Schwierigkeiten geraten, da das System des Finanzausgleich zwischen den Ländern beim Rundfunk unterfinanziert wäre.
Die "Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten" (KEF) hatte für die Jahre 2021 bis 2024 eine Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrages um 86 Cent auf nunmehr 18,35 Euro vorgeschlagen. Seit 2015 ist der Rundfunkbeitrag nicht mehr erhöht worden, der Finanzbedarf der Rundfunkanstalten aber gewachsen und zwar allein schon zum Ausgleich der Inflationsrate. Auf dieser Basis hatten die Länder im Frühjahr 2020 dem neuen Staatsvertrag zugestimmt, grundsätzlich auch MP Haseloff.
Die dann einsetzende Ignoranz gegenüber der Arbeit der KEF und die Blockade der Ratifizierung des Rundfunkstaatsvertrages verkennt das Gebot der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, was durch ausreichende Finanzierung gesichert werden muss. Was umso schwerer wiegt, weil sich mit der Blockade ein Schulterschluss mit der oppositionellen AfD ergeben hat, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als "Staatsfunk" diffamiert.
Dass Haseloff das Staatsvertragsgesetz nun nicht mehr zur Abstimmung im Landtag stellen will, ist keine Lösung des Problems. Einige Anstalten wollen beim Bundesverfassungsgericht den von der KEF ermittelten Betrag einklagen. Vergleichbare Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass sie Recht bekommen könnten -allerdings dauert dies. "Gerade in der schwersten Krise unseres Landes durch die Coronavirus-Pandemie ist die Bevölkerung auf sachliche, überprüfbare, umfassende und vielfältige Darstellungen angewiesen", erklärte der stellvertretende Vorsitzende der Humanistischen Union, Stefan Hügel. Diesen professionellen und verantwortlichen Journalismus sichere der öffentlich-rechtliche Rundfunk seit Jahrzehnten in Deutschland. "Er ist zu kostbar für derartige Politspielchen", erklärte Stefan Hügel
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