Objektive Dokumentation von Überstunden durch unabhängige, selbstverwaltete Gremien kontrollieren
(Bonn) Erneut gehen Politiker in Bund und Ländern das Risiko ein, von einem höchsten deutschen Gericht ins Stammbuch geschrieben zu bekommen, wie Politik zu gestalten ist. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass schneller als erwartet das Bundesarbeitsgericht als letzte Instanz mit der Problematik der Arbeitszeitregelung in deutschen Krankenhäusern befasst werden wird, fordert der Arbeitskreis Junge Ärzte im Hartmannbund mit größtem Nachdruck, dass die Politik jetzt unverzüglich daran geht, auf der Basis des Grundsatzurteils des Europäischen Gerichtshofes vom 3. Oktober 2000 die darin definierten Bedingungen auch in deutschen Kliniken geltendes Recht werden zu lassen.
Dr. Uwe Mauz, Vorsitzender des Arbeitskreises, postuliert drei Grundbedingungen:
1. Die Tarifpartner werden aufgefordert, bei den anstehenden Tarifverhandlungen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes strikt zu berücksichtigen und unverzüglich umzusetzen.
2. Die in den Krankenhäusern über die normale Arbeitszeit hinaus geleisteten Stunden müssen als Überstunden bezahlt oder über Freizeitausgleich ausgeglichen werden.
3. Für die objektive Dokumentation von Überstunden sind Zeiterfassungssysteme an den Krankenhäusern zu installieren, da der individuelle Nachweis nicht ohne persönliche Nachteile erbracht werden kann.
Für die Jungen Ärzte im Hartmannbund ist gerade der letztgenannte Punkt von solch elementarer Bedeutung, dass sie in diesem Zusammenhang die Kontrolle dieser Dokumentation durch unabhängige, selbstverwaltete Gremien für dringend geboten halten.
Quelle und Kontaktadresse:
Hartmannbund Verband der Ärzte Deutschlands e.V.
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