Pressemitteilung | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt Treuhänderverfahren

(Berlin) - Lebensversicherer können während der Vertragslaufzeit unter bestimmten Voraussetzungen Vertragsklauseln anpassen. Dies hat das OLG Stuttgart in seinem Urteil vom 9. März 2001 (Az.: 2 U 175/00) bestätigt, das jetzt veröffentlicht wurde.

Eine Vertragsanpassung ist im Falle unwirksamer Klauseln unter zwei Voraussetzungen zulässig:

- Die Vertragsanpassung muss zur Fortführung des Vertrages notwendig sein.
- Ein unabhängiger Treuhänder muss vorher eingeschaltet werden.

Dies wurde im vorliegenden Verfahren, in dem es um Bestimmungen zur Überschussbeteiligung und zu den Abschlusskosten ging, grundsätzlich bejaht. Das Gericht hat gleichzeitig der vom Bund der Versicherten (BdV) immer wieder eingenommenen Auffassung, in der Kapitallebensversicherung bedürfe es einer Aufsplittung des Versicherungsproduktes in isolierte Leistungselemente, eine klare Absage erteilt. Das Gericht stellt heraus, dass dies nicht die Sicht des Gesetzgebers sei. Der Gesetzgeber habe vielmehr durch eine Vielzahl rechtlicher Vorschriften die Untrennbarkeit dieses Produktes anerkannt.

Quelle und Kontaktadresse:
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