Pressemitteilung | Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA)

Oberlandesgericht erkennt Gefahr der Augeninnendruckmessung durch Optiker an / Position der Augenärzte bestätigt

(Düsseldorf) - Mit Erleichterung hat der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz zur Tonometrie (Augeninnendruckmessung) und Perimetrie (Gesichtsfeldbestimmung) durch Optiker zur Kenntnis genommen: Demnach dürfen Optiker nur dann eine Augeninnendruckmessung durchführen, wenn sie den Kunden vorher darüber informieren, dass die Druckmessung keine eindeutige Aussagekraft besitzt und dabei häufig ein gefährliches Glaukom (Grüner Star), eine der häufigsten Ursachen für Erblindung, übersehen werden kann.

Als Reaktion auf die schlechtere wirtschaftliche Lage im Augenoptikerhandwerk sind in den letzten Jahren einige Optiker dazu übergegangen, sogenannte Screeningmaßnahmen in ihren Geschäften anzubieten. Da dabei häufig Krankheiten übersehen werden, gefährden sie ihre Kunden. Deswegen hat die Zentrale gegen den unlauteren Wettbewerb in einem Musterprozess ein Optikergeschäft in Bad Kreuznach verklagt, derartiges zu unterlassen. Das Verfahren führte zu einem Verbot der Augeninnendruckmessung und Gesichtsfeldbestimmung durch Optiker seitens des Bundesgerichtshofes. Dieses Urteil wurde jedoch vom Verfassungsgericht aufgehoben, weil es die Meinung vertrat, dass es in der Entscheidung des Kunden liege, ob er sich dem Risiko einer Testung durch Optiker aussetzt. Das Verfahren ist dann zur erneuten Entscheidung an das OLG Koblenz zurückverwiesen worden.

Das OLG Koblenz hat jetzt festgestellt, dass ein Optiker nur dann derartige Screeningmaßnahmen anbieten darf, wenn er vorher den Kunden darüber aufgeklärt hat, dass bei seiner Untersuchung sehr häufig Glaukome übersehen werden, die zu ernsthaften Schäden am Auge führen können. Zudem muss er seine Kunden darauf hinweisen, dass nur die Untersuchung beim Augenarzt darüber Aufschluss geben kann, ob eine Erkrankung vorliegt oder nicht. "Wenn jemand nach einer derartigen Aufklärung immer noch einen solchen "Test" bei sich vornehmen lässt, ist das seine eigene Entscheidung, zumindest ist er deutlich gewarnt", so Dr. Uwe Kraffel, 1. Vorsitzender des BVA.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) Postfach 30 01 55 40401 Düsseldorf Telefon: 0211/4303700 Telefax: 0211/4303720

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