Ob Unfall oder Motorbrand: Mit einem Feuerlöscher bleibt genügend Zeit zum Löschen
(Kassel) - Im Gegensatz zu Bussen und Lkws haben nur die wenigsten privaten Pkws einen Feuerlöscher an Bord. Dabei sind Autofeuerlöscher ein bewährtes Mittel, um schwelende Reifen oder einen Brand im Motorraum bereits im Keim zu ersticken. Darauf macht der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. aufmerksam.
Spektakuläre Explosionen, wie man sie aus Spielfilmen kennt, so der Verband, treten in der Realität nicht auf. Dennoch ist die Gefahr eines Fahrzeugbrandes nicht zu unterschätzen: Durchschnittlich alle 13 Minuten kommt es auf Deutschlands Straßen zu einer Autopanne mit Rauchentwicklung. Die meisten Brände entstehen durch technische Defekte wie Kurzschlüsse, Funkenbildung, überhitzte Motorteile oder undichte Ölleitungen. Besonders gefährlich wird es, wenn sich ausgelaufenes Benzin entzündet. Bis jedoch ein Feuer auf den Innenraum übergreifen kann, vergehen etliche Minuten Zeit genug, um den Brand in seiner Entstehungsphase mit einem Feuerlöscher zu bekämpfen und ein weiteres Übergreifen der Flammen zu verhindern.
Dazu sollte zunächst der Wagen an den Seitenrand gefahren werden. Vor dem Aussteigen: Warnblinker ein- und Motor abschalten sowie die Motorhaube entriegeln. Danach die Motorhaube nur einen Spalt breit öffnen damit das Feuer durch die Sauerstoffzufuhr nicht weiter angefacht wird.. Den Feuerlöscher auf den Brandherd richten und aus rund einem Meter Entfernung mit kurzen Löschstößen in den Motorraum zielen. Stets darauf achten, dass nicht gegen den Wind gelöscht wird.
Vor jeder längeren Fahrt gehört ein Feuerlöscher an Bord
Wer eine längere Fahrt antritt, sollte in jedem Fall einen Feuerlöscher an Bord haben. Hier lohnt es nicht, an der falschen Stelle zu sparen, zumal ein Autofeuerlöscher mit 2 kg Füllmenge im Fachhandel wesentlich weniger als eine Tankfüllung kostet. Vor dem Fahrer- oder dem Beifahrersitz platziert, ist er dann im Ernstfall sofort griffbereit. Hinzu kommt: Um so mehr sicherheitsbewusste Autofahrer einen Feuerlöscher mit sich führen, desto erfolgreicher gestaltet sich die gemeinsame Brandbekämpfung.
Doch genau wie ein Fahrzeug regelmäßig dem TÜV vorgeführt wird, sollte auch ein Feuerlöscher im Zwei-Jahres-Turnus zur Inspektion, damit seine Funktionstüchtigkeit in jedem Fall gewährleistet ist.
Dies geschieht am besten durch einen der qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe, deren Adressen beim bvbf Bundesverband Brandschutz Fachbetriebe e.V., Friedrichsstraße 18, 34117 Kassel, Tel.: 0561 288 640 oder im Internet unter www.bvbf-brandschutz.de erfragt werden können.
Quelle und Kontaktadresse:
bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V.
Carsten Wege, Geschäftsführer
Friedrichsstr. 18, 34117 Kassel
Telefon: (0561) 288640, Telefax: (0561) 2886429