Pressemitteilung | Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth (IHK)

O Tannenbaum: Verwirrung um die Umsatzsteuer / IHK setzt sich für steuerliche Vereinfachungen ein - nicht nur zum Weihnachtsfest

(Bayreuth) - Weihnachtsbaum ist nicht gleich Weihnachtsbaum: Ganze sechs verschiedene Steuersätze sind möglich, wenn es um den Christbaumkauf geht. Dabei können zwischen 0 und 19 Prozent Umsatzsteuer fällig werden. Die IHK für Oberfranken Bayreuth fordert steuerliche Vereinfachungen - nicht nur für Weihnachtsbäume.

Für künstliche Weihnachtsbäume gilt ein Steuersatz von 19 Prozent. Stammt der Baum hingegen aus einer Weihnachtsbaumzucht und wird von einem Landwirt, der sich für die Pauschalierung der Vorsteuer entschieden hat, aus einer Sonderkultur verkauft, wird ein Steuersatz von 9 Prozent fällig. Ein legal geschlagener Weihnachtsbaum, der wild und frei im Wald gewachsen ist, kann mit einem Umsatzsteuersatz von 5,5 Prozent an verkauft werden.

Kleinunternehmer schließlich zahlen gar keine Umsatzsteuer. Beim Verkauf eines Baumes im Baumarkt oder Gartencenter ist der Fiskus nur mit dem allgemein für Pflanzen geltenden ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent am Umsatz beteiligt.

Als wäre das nicht schon kompliziert genug: Wird ein gebrauchter Kunstbaum im Second-Hand-Laden verkauft, werden zwar auch 19 Prozent Umsatzsteuer fällig, besteuert wird allerdings nur die Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem Wiederverkaufswert.

Weniger Bürokratie!
"Dieses Beispiel zeigt mehr als deutlich, dass unsere Unternehmen nichts mehr brauchen als bürokratische Entlastungen", mahnt der Vorsitzende, Dieter Uschold, Vorsitzender des IHK-Steuerausschusses. Die Weihnachtsbaum-Umsatzsteuer sei nur ein Beispiel von vielen, wo umsatzsteuerliche Vereinfachungen vonnöten seien. "Wir fordern die Politik auf, auch branchenunabhängig Entlastungsmöglichkeiten bei der Umsatzsteuer zu prüfen, so Uschold.

Erst kürzlich hat die IHK-Vollversammlung eine Resolution zur Modernisierung der Unternehmensbesteuerung verabschiedet. Zu den Forderungen zählen nicht zuletzt praktikable und verständliche Vorgaben seitens der Finanzverwaltung. Uschold: "Wir bleiben als IHK an diesem für die Unternehmen eminent wichtigen Thema weiter dran - auch in Gesprächen mit der Politik, wie zuletzt mit MdB Katja Hessel, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesfinanzminister."

Quelle und Kontaktadresse:
Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth (IHK) Pressestelle Bahnhofstr. 23-27, 95444 Bayreuth Telefon: (0921) 886-0, Fax: (0921) 886-9299

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