Nur wenige Verbraucher verstehen Lebensmittelkennzeichnung
(Bonn) - Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist europaweit einheitlich geregelt. Auf verpackten Lebensmitteln müssen u.a. der Name, das Gewicht, das Mindesthaltbarkeitsdatum und ggf. Hinweise zur Lagerung und Zubereitung angegeben werden. Die sogenannte Zutatenliste führt alle Zutaten auf, die bei der Herstellung eines Lebensmittels verwendet werden Die Auflistung der einzelnen Zutaten erfolgt stets in absteigender Reihenfolge, d.h. die Zutat mit dem größten mengenmäßigen Anteil steht am Anfang der Liste, die mit dem geringsten am Ende. Auch gentechnisch veränderte Bestandteile oder Behandlungsverfahren wie Pasteurisierung oder Tiefkühlung werden auf dem Etikett aufgeführt.
Momentan wird eine Vereinfachung des Kennzeichnungsrechtes diskutiert. Der Verbraucher wird durch die Fülle von Angaben auf der Verpackung eher verwirrt als unterrichtet. Verbraucherwünsche nach zusätzlichen Informationen über Produkte oder Produktionsmethoden sind verständlich, können aber nicht in Form von verpflichtenden Informationen auf dem Etikett erfüllt werden. Letztere sollten auf die zur Produktbeschreibung und zum Produktgebrauch notwendigen Angaben beschränkt bleiben, das heißt diejenigen Angaben, die für die Mehrheit der Verbraucher bei der Kaufentscheidung wichtig und erforderlich sind. Und es bedarf der weitergehenden Verbraucheraufklärung, damit die auf dem Etikett zur Verfügung gestellten Informationen überhaupt verstanden werden. Untersuchungen belegen, dass derzeit lediglich etwa 0,01% der deutschen Bevölkerung (ca. 8.000 Menschen) die Lebensmittelkennzeichnung in Gänze verstehen. Zusätzliche Informationen könnten z.B. via Internet oder Touch-Screen im Supermarkt gegeben werden. Hier sind innovative Informationskonzepte gefragt.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL)
Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn
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Telefax: 0228/375069
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