Pressemitteilung | Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD) - Hauptstadtbüro

Nur Berlin und Sachsen wollen gemeinsames Weihnachten mit Wahlfamilie ermöglichen / Bevorzugung leiblicher Verwandte untergräbt Akzeptanz der Maßnahmen und notwendigen Zusammenhalt

(Berlin) - Bislang wollen lediglich zwei der 16 Bundesländer ein gemeinsames Weihnachten mit der Wahlfamilie ermöglichen. Die Mehrzahl der Bundesländer erlaubt lediglich größere Treffen im engsten Familienkreis, definiert als leibliche Verwandte. Dazu erklärt Alfonso Pantisano, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kann die Bevorzugung leiblicher Verwandter in den Ausnahmeregelungen für die Kontaktbeschränkungen zu Weihnachten nicht hinnehmen. Wir erkennen die Notwendigkeit von Kontaktbeschränkungen prinzipiell an. Gleichzeitig darf es keine Bevorzugung bestimmter Lebensmodelle geben. Das untergräbt die Akzeptanz von notwendigen Maßnahmen, verstärkt die soziale Isolation einzelner Gruppen und gefährdet den in diesen Zeiten notwendigen Zusammenhalt. Der LSVD fordert Nachbesserungen von den Landesregierungen!

Es ist vollkommen unverständlich, warum ein größeres Treffen mit leiblichen Verwandten ein geringeres Infektionsrisiko bergen soll als ein gemeinsames Weihnachten mit der gleichen Anzahl an Freund*innen. Für Weihnachten im engsten Familienkreis sind oft sogar Reisen durch die gesamte Republik nötig, während Freund*innen eher am gleichen Wohnort leben.

Bislang tragen lediglich die Regelungen von Berlin und Sachsen den Stellenwert von Freundschaften als Wahl- und Ersatzfamilie Rechnung. Sie spiegeln die Lebensrealität sehr vieler Menschen in unserem Land und wollen so viel Menschen wie möglich ein gemeinsames Weihnachten ermöglichen.

Während das Saarland für alle Menschen an den generellen Kontaktbeschränkungen festhält, erlauben alle anderen Bundesländer größere Treffen mit leiblichen Verwandten. Die Idee der heilen Familie ignoriert sowohl das massive Vorkommen von häuslicher Gewalt, als auch die mitunter gravierenden Diskriminierungserfahrungen, die Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) in ihren Herkunftsfamilien machen müssen und daher mit diesen gebrochen haben. Freundschaften als Wahl- und Ersatzfamilie sind daher nicht nur für LSBTI essenziell und überlebenswichtig. Diesen Menschen muss auch ein gemeinsames Weihnachten erlaubt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD) Pressestelle Almstadtstr. 7, 10119 Berlin Telefon: (030) 789 54 778, Fax: (030) 789 54 779

(mj)

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