Nur bei Profis sind Immobilienkäufer in guten Händen / Den richtigen Immobilienmakler für private Wohnträume finden
(Berlin) - Wer ein Haus, ein Grundstück oder eine Wohnung erwirbt, nimmt in vielen Fällen die Leistungen eines Immobilienmaklers in Anspruch. Viele Makler bieten Dienstleistungen an wie zum Beispiel Informationen über den regionalen Immobilienmarkt, die Erarbeitung eines professionellen Exposés, geführte Besichtigungen, Hilfe beim Kaufvertrag und den Preisverhandlungen oder die Begleitung zum Notartermin. Doch nicht jeder, auf dessen Visitenkarte "Immobilienmakler" gedruckt steht, ist ein echter Profi. Denn diese Bezeichnung kann nach aktueller Rechtslage jeder nutzen, der eine entsprechende Gewerbeerlaubnis hat. Wie kann ein Verbraucher zwischen echten Immobilienprofis und weniger professionellen Anbietern unterscheiden, die es in der Branche auch gibt? Immerhin sind mit dem Kauf einer Immobilie finanzielle und rechtliche Risiken verbunden, und Verbraucher möchten diese Investition zu Recht in guten Händen wissen.
Fragen stellen, Qualifikationen prüfen
Der Bauherren-Schutzbund e.V. empfiehlt sich umfassend zu informieren, bevor man sich für die Beauftragung eines Maklers entscheidet. So sollte der Immobilienmakler eine entsprechende Ausbildung zum Beispiel als Immobilienkaufmann oder -fachwirt oder als Betriebswirt für Grundstücks- und Wohnungswirtschaft vorweisen können. Idealerweise ist er Mitglied eines anerkannten Berufsverbandes. Ein solcher Verband stellt hohe Anforderungen an die Qualifikation seiner Mitglieder, fordert regelmäßige Weiterbildungen und einen Versicherungsnachweis. Weitere wichtige Punkte sind die Qualität der Beratung und des Dienstleistungsangebots. Ein guter Makler beschränkt sich nicht auf eine reine Vermittlertätigkeit, sondern nimmt sich Zeit, seine Kunden zu informieren und auch über mögliche Risiken aufzuklären.
Leistungen und Kosten im Maklerauftrag genau definieren
Damit Verbraucher wissen, was sie mit der Beauftragung des Immobilienmaklers erwarten können und wie viel seine Leistung am Ende kosten wird, sollten diese Punkte im Maklerauftrag genau definiert sein. In den Auftrag gehören daher alle Leistungen sowie Angaben, ob Käufer oder Verkäufer die Maklercourtage tragen und wie hoch sie genau ausfällt. Marktüblich sind derzeit je nach Bundesland drei bis sechs Prozent der Kaufsumme zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Unter https://www.bsb-ev.de/verbraucherservice/ratgeber-aktuell/ können Verbraucher den neuen Ratgeber "Immobilienmakler-Check" kostenlos herunterladen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bauherren-Schutzbund e.V.
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