Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

Nur begrenzte Zahlung mit Münzen

(Berlin) - Was viele nicht wissen: Münzgeld ist nur in begrenztem Maße gesetzliches Zahlungsmittel. Nach dem “Gesetz über die Ausprägung von Scheidemünzen” von 1950 müssen auf “Pfennig” lautende Münzen nur bis zum Betrag von maximal fünf DM, auf “Deutsche Mark” lautende Münzen nur bis maximal 20 DM angenommen werden. Will beispielsweise ein Kunde einen Betrag von 30 DM in Form von sechs Fünfmarkstücken bezahlen, kann der Kassierer im Supermarkt oder an der Tankstelle das ablehnen. Banknoten dagegen sind in unbegrenzter Höhe gesetzliche Zahlungsmittel.

Auch beim künftigen Euro-Bargeld kann mit Münzen nur begrenzt bezahlt werden. Wenn zum Jahresanfang 2002 rund 16 Milliarden Euro- und Cent-Münzen allein in Deutschland als Erstausstattung in Umlauf kommen, ist nach Artikel 11Verord-nung (EG) Nr. 974/98 niemand verpflichtet, bei einer Zahlung mehr als 50 Münzen zu akzeptieren.

Selbstverständlich können aber Pfennig-, D-Mark- wie auch dann Cent- und Euro-Münzen in unbegrenzter Höhe bei den Bundeskassen und der Deutschen Bundesbank in Banknoten umgetauscht werden.

Um häufige Fragen der Verbraucher rund um den Euro zu beantworten, hat der Bundesverband deutscher Banken eine neue Informationsbroschüre erstellt. Dieser Euro-Folder kann unter www.bdb.de/euro online abgerufen oder bestellt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Burgstr. 28 10178 Berlin Telefon: 030/16630 Telefax: 030/16631399

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