Pressemitteilung |

Nun dauerhaft Radeln gegen die Einbahnstraße / Bundesrat stimmt StVO-Änderung zu

(Bremen) - Der Bundesrat hat zugestimmt, die Öffnung bestimmter Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr dauerhaft zu ermöglichen. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) begrüßt diese Entscheidung, da sie erheblich zur Förderung des Radverkehrs in Deutschland beiträgt.

Die Möglichkeit, Einbahnstraßen für Radfahrer zu öffnen, war zum 1. September 1997 versuchsweise in die StVO aufgenommen worden und bis 31. Dezember 2000 befristet. Aufgrund der positiven Erfahrungen entfällt diese Befristung nun zum 1. Januar 2001. Die Regelung wird dauerhaft in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben.

Die Möglichkeit, gegen die Fahrtrichtung in Einbahnstraßen zu fahren, erspart Radfahrern viele Umwege. Gleichzeitig wird die Verkehrssicherheit
erhöht, da sich die Verkehrsteilnehmer besser aufeinander einstellen können. Zusatzschilder weisen Autofahrer deutlich auf den entgegenkommenden Radverkehr hin. Der ADFC fordert die noch zögernden Kommunen auf, nun geeignete Einbahnstraßen für den Radverkehr zu öffnen und das Thema nicht weiter auf die lange Bank zu schieben.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V., Bundesverband Grünenstr. 8-9 28199 Bremen Telefon: 0421/346290 Telefax: 0421/3462950

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