Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Nürnberger Organisationsreform bleibt Stückwerk

(Berlin) - Mit den ersten gesetzgeberischen Schritten zur Reform der Bundesanstalt für Arbeit bleibt die Koalition weit hinter den Ankündigungen von Bundeskanzler Schröder zurück, erklärte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) am 15. März in Berlin.

Die Organisationsreform hin zu unternehmensnahen Strukturen bleibt Stückwerk. Der neue dreiköpfige Vorstand der Bundesanstalt für Arbeit wird noch stärker als in der Vergangenheit politisch an der kurzen Leine des Bundesarbeitsministers geführt. Die Kontroll- und Aufsichtsbefugnisse des Verwaltungsrates entsprechen in keiner Weise jenen eines unternehmerischen Aufsichtsrates. Augenfällig wird dies daran, dass der Verwaltungsrat weder für die Berufung noch für die Abberufung des Vorstandes zuständig sein soll. Die Bundesregierung will offensichtlich den verfehlten Kurs fortsetzen, die Arbeitslosenversicherung für eine teure und ineffiziente Arbeitsmarktpolitik zu instrumentalisieren. Auch die unübersichtlichen Aufsichts- und Weisungszuständigkeiten bleiben unverändert.

Die erweiterten Möglichkeiten für die private Arbeitsvermittlung gehen zwar in die richtige Richtung. Offenbar fehlt aber der Mut, Bedingungen zu schaffen, die das Entstehen eines wirklich funktionierenden privaten Vermittlungsgeschäfts ermöglichen. Besonders die starren zeitlichen Regelungen zum Einsatz von Vermittlungsgutscheinen und die viel zu restriktive Deckelung der zulässigen Vermittlungsgebühren, wenn Arbeitslose aus eigener Initiative einen privaten Vermittler einschalten, sind völlig unzureichend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20330 Telefax: 030/30331055

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