NRW spart: Kein Mittagessen für Kinder an Förderschulen in freier Trägerschaft
(Düsseldorf) - Bei der Schulausschusssitzung am 16.Januar hat Schul- und Weiterbildungsministerin Löhrmann ihre aktuelle Streichliste vorgestellt. Und die hat es im Detail in sich: Im Haushaltsjahr 2013 sollen zwar lediglich 2,5 Millionen Euro (bei einem Etat von über 15 Milliarden Euro) gespart werden - davon allerdings der Löwenanteil bei den Schülerinnen und Schülern, die die meiste Fürsorge des Staates benötigen - den Förderschülern. 600.000 Euro sollen für die Verpflegung an privaten Ganztagsförderschulen gestrichen werden. Diese seien freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch bestehe, betonte die Ministerin. Und ahnte dennoch bereits, dass diese Komplettstreichung auf wenig Verständnis stoßen wird.
So kommentiert Petra Witt, Vorsitzende des Verbands Deutscher Privatschulen Nordrhein-Westfalens: "Es ist zwar erfreulich, dass Bildung nach wie vor höchste Priorität im Landesetat hat und wenig Mittel gestrichen wurden. Aber es ist erschreckend, dass an den Kindern in Förderschulen gespart wird. Sie kommen häufig aus einkommensschwachen Familien, die auf jeden Cent achten müssen und sich eine Mittagsverpflegung an der Schule nicht leisten können. Die privaten Förderschulen zeigen ideelll wie finanziell ein hohes Engagement und müssten nun dafür auch noch zusätzliche Spendengelder einwerben, wenn Sie ihre Schüler nicht hungern lassen wollen."
Zum Hintergrund: Im aktuellen Schuljahr 2012/13 besuchen knapp 90.000 Kinder eine Förderschule in Nordrhein-Westfalen. 79 der 714 Förderschulen im Land befinden sich in freier Trägerschaft - ein Anteil von fast 11 Prozent. Der Besuch dieser Schulen ist für die Schüler in vielen Fällen kostenfrei. Die privaten Schulträger erhalten zwar 98 Prozent der Hauptkostenblöcke aus Landesmitteln, müssen aber bestimmte Kosten wie zum Beispiel die in diesem Bereich sehr kostenintensive Sachausstattung und Verwaltungskosten zu 100 Prozent selber aufbringen.
Der VDP Verband Deutscher Privatschulen NRW e.V. vertritt freie nordrhein westfälische Bildungseinrichtungen im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Hoch- und Fachhochschulen). Der 1901 gegründete Bundesverband und der Landesverband binden ihre Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Zusammen mit den beiden konfessionellen Privatschulverbänden, der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Waldorfschulen NRW bildet der VDP NRW e.V. die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen auf Landesebene.
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