NRW-Landesregierung schießt weit über das Ziel hinaus
(Berlin) - Die nordrhein-westfälische Landesregierung will kurzfristig Genehmigungsverfahren für alle Windenergieanlagen außerhalb von Vorrangflächen aussetzen. Dazu erklärt BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek:
“Dieser Vorstoß der NRW-Landesregierung hat das Potenzial, den weiteren Ausbau der Windenergie in NRW erheblich auszubremsen. Erst in der vergangenen Woche haben sich Bundesregierung und Union auf Drängen von NRW auf Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) geeinigt. Danach können sich Planer*innen Flächen außerhalb von (in Aufstellung befindlichen) Vorranggebieten nicht mehr mittels eines einfachen Vorbescheids sichern. Schon für diese Änderung bestand aus Sicht des BWE keine Notwendigkeit. Morgen wird der Bundestag in zweiter und dritter Lesung abschließend darüber entscheiden.
Mit dem jetzigen Vorstoß auf Landesebene schießt die Landesregierung deutlich über das hinaus, worauf sich die Parteien auf Bundesebene mühsam geeinigt hatten. Sie zielt damit nicht nur auf die Voranfrage zur Sicherung von Flächen außerhalb bestehender Vorranggebiete ab, sondern greift rückwirkend (Frist Antragsstellung 10 Monate vor Inkrafttreten des Gesetzes) in in alle laufenden Genehmigungs- und Vorbescheidsverfahren außerhalb dieser Gebiete ein. Davon sind auch Projekte mit vollständig eingereichten Antragsunterlagen betroffen. In diese Projekte wurden schon substantielle Investitionen im jeweils sechsstelligen Bereich getätigt. Die Landesregierung untergräbt damit das Vertrauen in den Investitionsstandort NRW.”
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE), Wolfram Axthelm, Geschäftsführer(in) Politik und Kommunikation, EUREF-Campus 16, 10829 Berlin, Telefon: 030 212341210