Pressemitteilung | Bitkom e.V.

Novellierung des Urhebervertragsrechts: Neuer Gesetzesentwurf birgt Rechtsunsicherheit für Informations- und Medienwirtschaft

(Berlin) – Massive Kritik übt der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) an Verfahren und Inhalten bei der Novellierung des Urhebervertragsrechts. Mit dem Gesetzentwurf soll das Verhältnis von Urhebern und ausübenden Künstlern zu ihren Arbeit- und Auftraggebern neu geregelt werden. BITKOM hält den Grundsatz für richtig, die Urheber an der Verwertung der Werke angemessen zu beteiligen. Die von der Bundesregierung geplanten massiven Einschnitte in die Privatautonomie aber werden von der Wirtschaft abgelehnt. Kritisiert wird auch das Hau-Ruck-Verfahren, mit dem das Gesetz nun unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit verabschiedet werden soll. Ohne Ankündigung hat die Bundesregierung vergangene Woche einen umfangreich veränderten Gesetzentwurf vorgelegt. Am 23. Januar hat der Rechtsausschuss des Bundestags dem Entwurf nach weiteren sehr kurzfristigen Änderungen zugestimmt. Nun soll der Bundestag bereits am 25. Januar in zweiter und dritter Lesung das Gesetz verabschieden. Weder die Abgeordneten des Deutschen Bundestags noch die betroffenen Unternehmen und Verbände sind in der Lage, sich so kurzfristig mit der notwendigen Sorgfalt mit dem neuen Entwurf zu befassen.

BITKOM kritisiert aber nicht nur die sachlich nicht begründete Eile, sondern betont weiterhin seine generelle Kritik am Gesetzesentwurf. Nach wie vor bedeutet der Novellierungsentwurf einen massiven und verfassungsrechtlich bedenklichen Einschnitt in die Privatautonomie. Die individuelle Vertragsfreiheit soll durch gesetzliche Vorgaben ersetzt werden. Der Gesetzesentwurf geht von einer gestörten Vertragsparität zwischen den Urhebern und den Verwertern ihrer Werke aus. Diese kann BITKOM aber nicht erkennen. In aller Regel reichen die Möglichkeiten der individuellen Vertragsgestaltung völlig aus, so dass ein gesetzlicher Korrekturanspruch auf eine angemessene Vergütung nicht erforderlich ist.

Der vorliegende Entwurf gefährdet nach BITKOM-Ansicht die Rechtssicherheit in der Informations- und Medienwirtschaft. Die Unternehmen fordern, dass Urheber nur dann nachträgliche Korrekturmöglichkeiten erhalten sollen, wenn erkennbar ist, dass die vereinbarte Vergütung unangemessen ist. Dieser Passus fehlt im neuen Entwurf. Das aber öffnet nach BITKOM-Ansicht einer Nachforderungswelle Tür und Tor. Wird das Gesetz wie vorliegend verabschiedet, ist für die Wirtschaft nicht mehr absehbar, ob einmal geschlossene Verträge erhalten bleiben oder mit einer Unzahl von Nachbesserungsforderungen der Urheber zu rechnen ist. Letztlich ist die gesamte Novelle kontraproduktiv. Der Gesetzgeber stellt durch den Entwurf die bestehende rechtliche Basis für das Zusammenwirken von Urhebern und Rechteverwertern in Frage. Das schadet nicht nur den Unternehmen, sondern letztlich auch den Urhebern.

BITKOM fordert, die Abstimmung über den Gesetzesentwurf am Freitag von der Tagesordnung des Bundestages abzusetzen. Die betroffenen Unternehmen und Verbände müssten erst die Chance erhalten, im Rahmen einer akzeptablen Frist zu den aktuellen Entwürfen Stellung zu nehmen.

Weitere Informationen: BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien, Internet: www.bitkom.org

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) Albrechtstraße 10 10117 Berlin Telefon: 030/27576-0 Telefax: 030/27576-400

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